Studienstart für Sachsens künftige Landärzte - erstmals auch für Studierende für die Landzahnarztquote
09.10.2026, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Wichtiger Beitrag für die medizinische Versorgung – auch abseits der Ballungsräume«
Am 12. Oktober 2026 nehmen 40 neue Studierende für die Landarztquote und erstmals 8 Studierende für die Landzahnarztquote ihr Studium an einer der sächsischen Hochschulstandorte Leipzig, Dresden oder Chemnitz auf. Die Studienanfängerinnen und -anfänger haben sich im Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz außerhalb des Numerus Clausus-Verfahren für das Wintersemester 2026/2027 erfolgreich durchgesetzt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich wünsche allen Studierenden natürlich viel Erfolg und viel Kraft für die ersten Schritte, die sie auf dem Weg in ihre berufliche Zukunft nun gehen werden. Wir brauchen im Freistaat Sachsen, besonders auf dem Land, dringend mehr Nachwuchs für ausscheidende Haus- und Fachärzte. Ich bin den Studierenden sehr dankbar, dass sie sich bereits jetzt dazu bereit erklären, einen enorm wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der künftigen zahnmedizinischen und ärztlichen Versorgung in den ländlichen Regionen Sachsens zu leisten. Ärztin oder Arzt zu sein, ist für viele Menschen ein Traumberuf. Die Arbeit am und mit Menschen ist erfüllend, aber auch sehr verantwortungsvoll. Ihr Engagement ist unsere Zukunft.«
Bereits seit dem Wintersemester 2022/23 werden im Freistaat Sachsen jährlich bis zu 40 Studienplätze im Studiengang der Humanmedizin über die Sächsische Landarztquote vergeben. In Summe sind derzeit 174 Studierende in Sachsen, die sich verpflichtet haben, nach Abschluss ihrer Ausbildung als Allgemeinmediziner in die Regionen des Freistaates zu ziehen, die entweder unterversorgt oder von der Unterversorgung bedroht sind oder dort für 10 Jahre vertragsärztlich tätig zu sein.
Dieses Jahr wurden zudem erstmalig auch acht Studienplätze für Zahnmedizin über die Landzahnarztquote vergeben. Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums die Vorbereitungszeit oder Weiterbildung als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Sachsen aufzunehmen. Anschließend ist für die Dauer von mindestens 10 Jahren eine vertragszahnärztliche Tätigkeit im zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Bereich in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen auszuüben.
Das nächste Auswahlverfahren auf die Sächsische Landarztquote und die Sächsische Landzahnarztquote für das Wintersemester 2027/2028 starten im neuen Jahr. Interessierte können sich dann in der Zeit vom 15. Januar bis Ende Februar 2027 über das Online-Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen bewerben.
Hintergrund:
Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsische Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)
Die rechtliche Grundlage für die Sächsische Landarztquote ist das Sächsische Landzahnarztgesetz vom 3. Dezember 2025 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/21414-Saechsisches-Landzahnarztgesetz).