125 Jahre Sächsisches Oberverwaltungsgericht – Festakt im Sächsischen Landtag
07.10.2026, 13:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Festakt im Sächsischen Landtag würdigt die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit für den Rechtsstaat
Dresden (8. Oktober 2026) – Das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Bautzen begeht in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass findet am Freitag, den 9. Oktober 2026, ein Festakt im Sächsischen Landtag statt.
Justizministerin Prof. Constanze Geiert betont: »Ob es um Baugenehmigungen, den Schulplatz oder eine polizeiliche Maßnahme geht: Entscheidungen von Behörden können das Leben der Menschen unmittelbar verändern und haben mitunter erhebliche Konsequenzen. Daher brauchen wir eine unabhängige, unparteiische und effektive Kontrolle dieser Entscheidungen. Diese Kontrolle nehmen die sächsischen Verwaltungsgerichte und mit ihnen das Oberverwaltungsgericht wahr. Ohne die Verwaltungsgerichtsbarkeit wäre kein Rechtsstaat denkbar. Zum Jubiläum danke ich daher allen Beschäftigten für ihre Arbeit und ihren Einsatz für den Rechtsstaat in Sachsen.«
Grußworte sprechen außerdem die Präsidentin des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Susanne Dahlke-Piel und der Präsident des Sächsischen Landtags Alexander Dierks. Den Festvortrag hält Richter des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Holger Wöckel zum Thema »Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Garantin und Triebfeder des freiheitlichen Rechtsstaats«.
Präsidentin des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts Susanne Dahlke-Piel: »Die Verwaltungsgerichte haben im demokratischen Rechtsstaat eine wichtige Rolle, sie sichern die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ab. Vor allem lösen die Verwaltungsgerichte die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ein und bringen den Bürger dadurch auf Augenhöhe mit dem Staat. Ich bin deshalb optimistisch, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit setzen werden.«
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht nahm am 1. Januar 1901 seine Tätigkeit in Dresden auf. Seine Geschichte zeigt auch auf, wie gefährdet ein unabhängiger Rechtsschutz sein kann: Im Nationalsozialismus wurden die Möglichkeiten, Verwaltungsentscheidungen anzufechten und unabhängig überprüfen zu lassen, nach und nach eingeschränkt. Das nach dem Zweiten Weltkrieg eingerichtete Landesverwaltungsgericht übte seine Funktion nie aus. Erst nach der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit wurde das Sächsische Oberverwaltungsgericht zum 1. Juli 1992 in Bautzen wiedererrichtet. Seit 2002 hat es seinen Sitz in der Ortenburg.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht begeht in diesem Jahr sein 125-jähriges Bestehen. Aus dem Anlass findet am Freitag, 9. Oktober 2026, ein Festakt statt.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, am Festakt teilzunehmen. Sie werden gebeten, sich aus organisatorischen Gründen vorab beim Sächsischen Landtag anzumelden.
- Termin: Freitag, 9. Oktober 2026, 11 Uhr
- Ort: Sächsischer Landtag, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden