Lichterfahrten in der Adventszeit: frühzeitig beantragen, sicher durchführen

13.10.2026, 10:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Weiterentwickeltes Merkblatt unterstützt Veranstalter bei Antragstellung und Vorbereitung

Wenn festlich geschmückte und beleuchtete Feuerwehrfahrzeuge, Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen in der Adventszeit im Konvoi durch Sachsens Ortschaften fahren, dann finden wieder die Lichterfahrten statt. Für viele Menschen sind sie ein stimmungsvolles Ereignis in der Adventszeit. Damit die Fahrten verkehrssicher und verlässlich stattfinden können, sollten Veranstalter Strecke und Ablauf frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abstimmen. Dafür sind die Anträge für Lichterfahrten frühzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Die Erlaubnis für die Veranstaltung soll spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Da zusätzliche lichttechnische Einrichtungen an den Fahrzeugen eingesetzt werden sollen, ist außerdem eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 70 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich. Der entsprechende Antrag soll spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vorliegen. Ein frühzeitiger Antrag gibt den Behörden Zeit für Rückfragen und notwendige Anpassungen. Für die Prüfung sind neben einer frühzeitigen Abstimmung vollständige Angaben zu Strecke, Ablauf, Fahrzeugen und den vorgesehenen Verkehrssicherungsmaßnahmen wichtig. Welche Anforderungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt unter anderem vom Verlauf der Strecke, der Zahl der Fahrzeuge und den örtlichen Verkehrsverhältnissen ab.

Auch bei der zusätzlichen Beleuchtung und bei Aufbauten an den Fahrzeugen ist auf eine sichere Ausführung zu achten. Sie müssen sicher befestigt sein und dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Zusätzliche Beleuchtung darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften und im abgesperrten Veranstaltungsbereich eingeschaltet werden. Außerhalb dieses Bereichs und außerhalb der Veranstaltung bleibt sie ausgeschaltet. Grund ist die besondere Ablenkungswirkung, die gerade bei Dunkelheit verkehrsgefährdend wirkt.

Auf der Internetseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ist das aktualisierte Merkblatt für Lichterfahrten in Sachsen für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die aktuelle Fassung enthält auch Vereinfachungen bei der Dokumentation der Teilnehmer über mehrere Listen oder Einzelblätter. Zudem ist die Angabe der Fahrzeugidentnummer nicht mehr erforderlich.

Die vorgenannten Anpassungen gehen auf eine schriftliche Auswertung des Landesamtes mit überwiegend positiven Rückmeldungen von Veranstaltern und Verkehrsbehörden nach der letzten Saison zurück. Zur praktischen Anwendung und der Vorbereitung der ggf. kommenden Lichterfahrten sind die beteiligten Behörden weiterhin im Austausch.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang