Ministerin Kraushaar zu Plänen der EU: »Wohnraumpolitik liegt in der Verantwortung von Staaten, Länder und Kommunen«

16.10.2026, 13:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Deutliche Kritik im Bundesrat an geplanten EU-Vorgaben zum Schutz von erschwinglichem Wohnraum

Die EU-Kommission plant, europaweit vorzugeben, dass Wohnraumknappheit über das Verhältnis von Kaufpreisen für Wohnungen zum Einkommen festgestellt wird. Bei der heutigen Bundesratssitzung (16. Oktober 2026) hat der Freistaat Sachsen zwei Anträge mit der zentralen Forderung eingebracht, dass Kommunen einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum mit Daten aus ihrem örtlichen Wohnungsmarkt ohne aufwendige Verwaltungsverfahren nachweisen können.

Staatsministerin Regina Kraushaar erklärte zu den Plänen der EU heute im Bundesrat: »Wenigstens hat die Europäische Kommission schon selbst die richtige Feststellung vorgenommen: Wohnraumpolitik liegt in erster Linie in der Verantwortung der Staaten, Länder und Kommunen. Wie die Kommission dann allerdings zu der Auffassung gelangt, europaweit vorgeben zu wollen, dass Wohnraumknappheit anhand des Verhältnisses von Kaufpreisen zum Einkommen festgestellt wird, ist rätselhaft. Der Drang, in die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten hineinregieren zu wollen, ist allerdings offensichtlich. Es bleibt dabei: Ob Wohnraum knapp ist, entscheiden die Länder und Kommunen, die über zielgenaue örtliche Daten, wie der Mietbelastung und dem Angebot an dauerhaft verfügbaren Mietwohnungen, verfügen. Diese Nachweise zählen allein, wenn Länder und Kommunen handeln wollen.«

Der Vorschlag der EU-Kommission zielt vor allem auf Kurzzeitvermietungen ab, durch die Wohnungen für dauerhaftes Wohnen fehlen. Zuständige Behörden müssten nach dem EU-Entwurf zunächst anhand europaweit festgelegter Kriterien nachweisen, dass der örtliche Wohnungsmarkt angespannt ist. Eine zentrale Voraussetzung wäre, dass der Kaufpreis einer durchschnittlichen Wohnung mindestens dem Achtfachen des verfügbaren Pro-Kopf-Jahreseinkommens entspricht.

Sachsen verlangt eine nachvollziehbare Begründung für die vorgesehenen Schwellenwerte. Deren spätere Änderung soll nicht allein durch die EU-Kommission möglich sein. Auch ein Antrag des Freistaates Bayern, der die Zuständigkeit der EU für den vorgeschlagenen Regelungsrahmen grundsätzlich infrage stellt und vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand warnt, erhielt die Zustimmung Sachsens.

Sachsen verfügt bereits über Instrumente, die unterschiedliche örtliche Wohnungsmärkte berücksichtigen. So können Gemeinden bei gefährdeter Wohnraumversorgung auf Grundlage des Sächsischen Zweckentfremdungsverbotsgesetzes eigene Satzungen erlassen. Leipzig nutzt diese Möglichkeit. Darüber hinaus schützen auch die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze Mieter in Sachsen.


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