Verpackungsverordnung: Panter begrüßt angestrebte Entlastung kleiner Unternehmen

23.10.2026, 10:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Wirtschaftsminister: »Europäischer Binnenmarkt muss auch für kleine Betriebe funktionieren«

Das Europäische Parlament hat sich in dieser Woche für Erleichterungen bei der EU-Verpackungsverordnung ausgesprochen. Künftig sollen Kleinst- und Kleinunternehmen von der Pflicht befreit werden, für den grenzüberschreitenden Versand in andere EU-Mitgliedstaaten jeweils einen Bevollmächtigten zu benennen.

Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter begrüßt die Entscheidung: »Der Beschluss des Europäischen Parlaments ist ein wichtiges Signal für unsere kleinen Unternehmen, Handwerksbetriebe und Manufakturen. Wer aus Sachsen nur wenige Produkte in andere EU-Länder verkauft, darf nicht an unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden scheitern. Gerade für unsere mittelständisch geprägte Wirtschaft ist ein funktionierender europäischer Binnenmarkt von großer Bedeutung.

Wir haben bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit den sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern auf diese Probleme aufmerksam gemacht und konkrete Vereinfachungen vorgeschlagen. Dass das Europäische Parlament nun Erleichterungen auf den Weg bringen will, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling bleiben wichtige Ziele. Aber die Regeln müssen auch für kleine Unternehmen praktikabel sein. Jetzt kommt es darauf an, dass sich die europäischen Institutionen schnell auf eine Lösung verständigen. Europa muss den Handel über Grenzen hinweg erleichtern und darf ihn nicht durch unnötige Bürokratie erschweren.«

Hintergrund:

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verpflichtet Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, sich an den Kosten für die Sammlung und Entsorgung ihrer Verpackungen zu beteiligen. Das Europäische Parlament hat sich am 20. Oktober für eine Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht für in der EU ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen ausgesprochen. Die Änderungen müssen noch mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden.

Sachsen hatte sich bereits im Dezember 2025 gemeinsam mit den sächsischen Kammern gegenüber der Europäischen Kommission für Vereinfachungen eingesetzt. Dazu zählen Bagatellgrenzen bei geringen Liefermengen und eine zentrale digitale Registrierung auf europäischer Ebene.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

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