Neue Brücke für Wolfersgrün: Grünes Licht für mehr Verkehrssicherheit
04.11.2026, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen schafft Baurecht zum Ausbau der Kreisstraße mit neuer Brücke
Die Landesdirektion Sachsen gibt grünes Licht für eine neue Brücke und den Ausbau der Kreisstraße 9301 in Wolfersgrün, einem Ortsteil von Kirchberg. Mit der genehmigten Planung liegt nun Baurecht vor. Vorhabenträger ist der Landkreis Zwickau. »Ziel ist es, künftig sicherer über die Brücke und durch den Ort zu kommen. Der Planfeststellungsbeschluss schafft dafür die Grundlage«, erklärt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen. »Davon profitiert auch die örtliche Wirtschaft. Durch den Ausbau wird die Zufahrt für Lkw zum Gewerbebetrieb verbessert«, betonte Bélafi.
Die Brücke wurde beim Hochwasser 2013 stark beschädigt. Nun soll sie durch einen Neubau ersetzt werden. Die genehmigte Planung umfasst zudem den Ausbau der Kreisstraße 9301 auf einer Länge von ca. 140 m innerhalb des Kirchberger Ortsteils Wolfersgrün. Gleichzeitig wird die Trassenführung an die geltenden Richtlinien und Verkehrsanforderungen angepasst.
Die konkreten Bauvorhaben auf einen Blick:
Sechs Meter Fahrbahnbreite für die Kreisstraße.
Ersatzneubau der Brücke über das »Crinitzer Wasser«.
1,50 Meter breiter Gehweg auf der linken Seite der neuen Brücke.
Zusätzlich wird die unmittelbar hinter der Brücke befindliche Einmündung der Dorfstraße auf einer Länge von ca. 30 m angepasst. Über diese Straße erfolgt die Hauptzufahrt zu einem örtlichen Gewerbebetrieb. Deshalb wird der Kreuzungsbereich so angepasst, dass auch Lkw problemlos ein- und ausfahren können. Die Anliegerstraße erhält eine Fahrbahnbreite von rund 3,70 Metern. Im Kreuzungsbereich werden die notwendigen Kurvenradien für größere Fahrzeuge berücksichtigt.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird ortsüblich und öffentlich bekanntgemacht. Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss dem UVP-Portal veröffentlicht.
Sofern niemand rechtlich gegen den Planfeststellungsbeschluss vorgeht, obliegt die weitere Umsetzung des Vorhabens dem Landkreis Zwickau als Bauherr.