Sachsen fordert mehr Schutz und Widerstandskraft für Energienetze - Energieministerkonferenz berät sächsischen Antrag
04.11.2026, 15:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Minister Panter: »Gemeinsamer Einsatz für krisenfeste Energienetze dringend nötig«
Eine intakte Energieinfrastruktur ist unverzichtbare Grundlage für die Daseinsfürsorge und für das Funktionieren der Wirtschaft in Deutschland. Angesichts gezielter Sabotageakte und den Bedrohungen durch aktuelle geopolitische Konflikte drängt Sachsen nun auf entschlossene und kontinuierliche Verbesserungen beim Schutz der heimischen Energieversorgung.
Die Verantwortung für diese Aufgabe liegt zunächst gemäß § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei den Energieversorgern und Netzbetreibern. Diese nehmen ihre Aufgabe sehr ernst und kommen ihr auch zuverlässig nach: Die Krisen- und Notfallpläne der Energieversorger haben sich bei den unterschiedlichsten Schadens- und Sabotagefällen vielfach bewährt.
Die Bedrohungslage hat sich verändert und wird sich weiter verändern. Um das hohe Niveau der Versorgungssicherheit in Deutschland weiterhin zu garantieren, müssen Schutzmaßnahmen und Abwehrmöglichkeiten fortlaufend an die dynamische Sicherheitslage angepasst werden – und dafür braucht es die entsprechenden Rahmenbedingungen. Ein entsprechender sächsischer Antrag steht auf der kommenden Energieministerkonferenz (11. bis 13. November 2026 in Göttingen) zur Debatte.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter: »Ein gemeinsamer Einsatz für krisenfeste Energienetze ist dringend nötig, denn eine sichere Energieversorgung ist der unverzichtbare Lebensnerv moderner Gesellschaften, da sie die Produktion der Wirtschaft aufrechterhält, kritische Infrastrukturen wie Krankenhäuser sichert und das tägliche Leben der Bevölkerung garantiert. Um unsere Energienetze vor aktuellen Bedrohungen zu schützen, müssen wir ihre Widerstandskraft gezielt stärken. Das gelingt uns, indem wir das Netz so ausgestalten, dass es gezielte Angriffe oder Ausfälle bestmöglich kompensieren kann. Im Notfall müssen ausreichend Personal, Technik und Transportmöglichkeiten für schnelle Reparaturen bereitstehen. Die Energiewirtschaft hält bereits jetzt Ressourcen dafür bereit. Diese Sicherheits-Kooperationen möchten wir stärken, um noch besser auf Krisen vorbereitet zu sein. Damit das schnell umgesetzt werden kann, müssen gleichzeitig die Gesetze angepasst und bürokratische Hürden abgebaut werden. Unser hohes Niveau an Versorgungssicherheit ist auch ein wichtiger Standortfaktor, den wir erhalten müssen, ohne die dafür notwendigen Kosten aus dem Blick zu verlieren.«
Die sächsischen Kernforderungen im Überblick
Sachsen fordert in seinem Antrag auf der kommenden Energieministerkonferenz, die Sicherheit der kritischen Energieinfrastrukturen durch sieben konkrete Schritte zu stärken:
• Netzausbau und Netzverstärkung:
Die Netze müssen engmaschiger, mehrfach abgesichert und räumlich getrennt ausgebaut werden. Fällt eine Leitung aus, muss das System den Verlust automatisch auffangen können. Der weitere Netzausbau sollte dieses Ziel ausdrücklich berücksichtigen.
• Kapazitäten für den Wiederaufbau:
Energieversorger müssen ausreichend Material, Großersatzteile und spezialisierte Einsatzkräfte vorhalten. Ziel ist es, nach schweren Schäden oder Angriffen die Netzversorgung schnellstmöglich wieder aufbauen zu können.
• Rechtliche Verankerung von »Resilienzclustern«:
Es sollen regionale Sicherheitsnetzwerke (sogenannte »Resilienzcluster«) geprüft werden, in denen mehrere Versorger länderübergreifend ihre eigens vorgehaltenen Ressourcen und Kapazitäten bündeln. Die rechtliche Basis dafür muss im EnWG geschaffen werden.
• Kostenanerkennung und Resilienzfonds:
Damit Energieversorger diese Maßnahmen umsetzen können, ist eine angemessene Kostenanerkennung im Rahmen der Netzentgeltregulierung wichtig. Sachsen fordert, dass diese Sicherheitsausgaben im Rahmen der Netzentgelte fair anerkannt werden. Zusätzlich soll die Bundesregierung die Einrichtung eines nationalen Resilienzfonds prüfen.
• Schutz vor Drohnen:
Als direkte Lehre aus Vorfällen und Angriffen auf die Infrastruktur im In- und Ausland fordert der Antrag eine Neubewertung des geltenden Rechtsrahmens, um den Schutz kritischer Energieinfrastruktur vor Drohnen an die rasante Entwicklung in diesem Feld anzupassen.
• Sicherheitsrelevante Anpassung von Transparenz und Datenschutz:
Bestehende Informations- und Auskunftspflichten im Bundesrecht müssen auf den Prüfstand. Um Angreifern keine sensiblen Daten über Schwachstellen zu liefern, müssen Datenschutz- und Sicherheitsinteressen systematisch neu abgewogen werden.
• Aktualisierung des Rechtsrahmens für den Krisen- und Verteidigungsfall:
Im Bewusstsein um die Zeit in der sie entstanden sind, wird zudem eine zeitnahe Anpassung der im Krisen- oder Verteidigungsfall geltenden Gesetze, Verordnungen sowie Notfallpläne, wie unter anderem dem Energiesicherungsgesetz, dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz samt ihren entsprechenden Verordnungen sowie der Pläne zur zivilen Verteidigung gefordert.
Hintergrund
Krisenvorsorge ist ein fortwährender Prozess. Sie muss sich regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen und neue Risiken anpassen. Sachsen bringt diese Positionen in den gemeinsamen Austausch mit Bund, Ländern, Energieversorgern und Netzbetreibern ein, um die Versorgungssicherheit dauerhaft zu sichern. Das SMWA setzt sich bereits für einen bedarfsgerechten, zügigen Netzausbau als Grundlage für Investitionen, Wertschöpfung und eine sichere Energieversorgung ein.