Verdacht des Mordes

06.11.2026, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem Mord, verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs zur Last.

Der Beschuldigte soll am 9. Mai 2026 gegen 06:30 Uhr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend mit einem Kleintransporter von Bad-Gott-leuba-Berggießhübel nach Pirna gefahren und dort an der Clara-Zetkin-Straße mit überhöhter Geschwindigkeit an Polizeibeamten vorbeigefahren sein. Polizeibeamte nahmen die Verfolgung des Beschuldigten auf und konnten gegen 07:00 Uhr auf der B 172 in Richtung Dresden wieder Sichtkontakt zum weiter mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Beschuldigten herstellen. Der Beschuldigte soll sodann versucht haben, sich einer Kontrolle durch die Polizei zu entziehen und hierzu seine Geschwindigkeit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus deutlich erhöht haben, vereinzelt bis zu 115 km/h. Die Verfolgungsfahrt erstreckte sich über fünf Minuten von Pirna über Dohna bis zur Dohnaer Straße in Dresden, wobei der Beschuldigte ohne abzubremsen mehrere rote Ampeln überfahren haben soll. Den Aufforderungen der Polizeibeamten, anzuhalten, kam der Beschuldigte nicht nach. An der Kreuzung Dohnaer Straße / Langer Weg in Dresden soll der Beschuldigte dann mit 95 km/h in den Kreuzungsbereich eingefahren, eine rote Ampel überfahren und mit Tötungsvorsatz gegen einen berechtigt in den Kreuzungsbereich mit seinem Pkw einfahrenden 32-jährigen Deutschen kollidiert sein, wobei das Fahrzeug des Geschädigten 75 Meter über den Asphalt geschleudert worden sein soll. Der Geschädigte erlitt hierdurch schwerste Verletzungen, an denen er am 13.05.2026 verstarb.

Der Beschuldigte wurde am 9. Mai 2026 vorläufig festgenommen und befand sich vom 10. Mai 2026 bis zum 1. Oktober 2026 in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 1. Oktober 2026 hat das Landgericht Dresden den Haftbefehl gegen den Beschuldigten aufgehoben, da derzeit nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat schuldunfähig gewesen war. Der Beschuldigte befindet sich seitdem auf freiem Fuß.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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