Beginn der Impfung gegen die Neue Grippe
22.10.2009, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
„Am kommenden Montag beginnen wir damit, Polizei, Feuerwehr und Ärzte gegen die Neue Grippe zu impfen“, informierte Gesundheitsministerin Christine Clauß heute in Dresden. Aus Gründen der Sicherstellung der öffentlichen Versorgung werde diesem Personal als erstes die Impfung angeboten, so Clauß. Ab Anfang November werden alle Menschen im Freistaat das Angebot erhalten, sich durch ihre Hausärzte impfen zu lassen.
„In diesen Tagen laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: die personellen und logistischen Vorbereitungen sind weitgehend abgeschlossen. Ich danke allen beteiligten Partnern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Wochen und Monaten. Unter Hochdruck mussten Impfvereinbarung und Verträge geschlossen werden. Alle Akteure haben erfolgreich an einem Strang gezogen“; resümierte die Ministerin.
„Der im Freistaat Sachsen eingesetzte Impfstoff Pandemrix ist ein sicherer und wirksamer Impfstoff“, erläuterte die Ministerin. Es ist ein so genannter Spaltimpfstoff, d.h. es wurden nur Bestandteile der Virushülle für den Impfstoff genutzt. Weil in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht genügend Virus-Antigen für ausreichend große Impfstoffmengen produziert werden konnte, war der Zusatz so genannter Adjuvantien notwendig. Diese erhöhen und verbreitern die Wirkung des Impfstoffs. Adjuvantierte Impfstoffe sind auch dann noch wirksam, wenn sich das Virus verändert. Allerdings können Adjuvantien auch unerwünschte Nebenwirkungen auslösen oder verstärken.
Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind geprüft. Voraussetzung für die Zulassung von Impfstoffen ist, dass diese sicher, wirksam und verträglich sind. Berichte, nach denen ein Impfstoff wirksamer, verträglicher oder besser als ein anderer sei, sind unzutreffend; mit allen zugelassenen Impfstoffen kann ein guter Impfschutz erreicht werden.
Da der Impfstoff in Mehrdosenbehältnisse zu je zehn Impfdosen abgefüllt wurde, musste ein Konservierungsstoff (Thiomersal) zugesetzt werden. Dieser verhindert nach Anbruch die mikrobielle Verunreinigung des Fläschchens. Der Nutzen Thiomersalhaltiger Impfstoffe ist deutlich höher als das mögliche Risiko bei einer Verunreinigung.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Alter von 10 bis 60 Jahren werden zunächst einmal geimpft. Nach Vorliegen weiterer Daten wird entschieden, ob noch eine zweite Impfung durchgeführt werden muss. Ältere Menschen sollen zwei Impfdosen im Abstand von mindestens drei Wochen erhalten. Kinder im Alter von sechs Monaten bis neun Jahren sollen zwei halbe Erwachsenendosen im Abstand von drei Wochen erhalten.
Die Impfung von Schwangeren und Stillenden wird empfohlen, weil bei diesen Personengruppen ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe beobachtet wurde. Der behandelnde Arzt wird zuvor insbesondere eine vorbestehende Grundkrankheit sowie die epidemiologische Entwicklung der Neuen Influenza in den nächsten Wochen berücksichtigen. Zudem sollte ein mögliches erhöhtes Infektionsrisiko, z.B. bei weiteren Kindern in der Familie oder eine besondere berufliche Exposition, berücksichtigt werden.
Den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie den Privatversicherten entstehen durch die Impfung keine Kosten. Findet der Arztbesuch lediglich wegen der Impfung statt, ist keine Praxisgebühr zu entrichten.