Standortgemeinden von Windkraftanlagen erhalten wieder Anteil an Gewerbesteuer
04.12.2008, 17:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Standortgemeinden von Windkraftanlagen werden in Zukunft wieder an den Gewerbesteuerzahlungen der Windenergie erzeugenden Betriebe beteiligt. Dem hat der Finanzausschuss des Bundesrates heute im Rahmen der Schlussberatungen zum Jahressteuergesetz 2009 zugestimmt.
Der sächsische Staatsminister der Finanzen, Prof. Dr. Georg Unland, begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. „Damit wird ein zentrales sächsisches Anliegen verwirklicht, das Verteilungsgerechtigkeit zwischen Betreiber- und Standortgemeinden schafft“, so der Minister.
Im nun vorliegenden Jahressteuergesetz 2009 wird geregelt, dass ab 2008 der Gewerbesteuermessbetrag von Windenergie erzeugenden Betrieben zu 3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter Sachanlageinvestitionen (ohne Betriebs- und Geschäftsausstattung) aufgeteilt wird.
„Ich halte dies für ein gutes Ergebnis“, unterstrich der Staatsminister, „weil damit auch den Unternehmen und Gemeinden Rechtssicherheit gegeben wird. Außerdem steht die jetzt gefundene Regelung besser im Einklang mit unseren klimapolitischen Zielen zur Förderung regenerativer Energien.“
Der Bundesfinanzhof hatte noch im vergangenen Jahr eine Verwaltungsregelung verworfen, die eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags von Windenergie erzeugenden Betrieben zur Hälfte nach Arbeitslöhnen und zur anderen Hälfte nach Sachanlagevermögen vorsah. Nach dem Urteil erfolgte die Gewerbesteuerzerlegung nur noch nach dem allgemeinen Zerlegungsmaßstab, den gezahlten Arbeitslöhnen. Da am Standort von Windkraftanlagen aber regelmäßig keine Arbeitnehmer beschäftigt werden, gingen diese Gemeinden ohne die jetzt im Gesetzgebungsverfahren befindliche Regelung leer aus, obwohl sie im Zusammenhang mit den Windkraftanlagen auch Lasten zu tragen haben.