TAURIS wird mit fast 10 Millionen Euro fortgeführt

26.09.2008, 15:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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TAURIS (© Sozialministerium )

Sozialministerin Christine Clauß übergibt Fördermittelbescheid an Herrn Dr. Gunther Piefke, Geschäftsführender Vorstand der TAURIS Stiftung e. V.

TAURIS (© Sozialministerium )

Sozialministerin Christine Clauß übergibt Fördermittelbescheid an Herrn Dr. Gunther Piefke, Geschäftsführender Vorstand der TAURIS Stiftung e. V.

Sozialministerin Christine Clauß übergibt Fördermittelbescheid an Herrn Dr. Gunther Piefke, Geschäftsführender Vorstand der TAURIS Stiftung e. V.

Sozialministerin Christine Clauß übergibt Fördermittelbescheid

In der Förderperiode bis 2010 stehen für das Programm TAURIS fast 10 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können jährlich ca. 5.000 Langzeitarbeitslose, die Leistungen nach SGB II beziehen, eine Entschädigung erhalten. Sozialministerin Christine Clauß hat heute den Bescheid an die TAURIS-Stiftung übergeben. Gegenwärtig gibt es ca. 4.700 aktive Teilnehmer bei TAURIS.
„So können Langzeitarbeitslose, die unter den gegenwärtigen Bedingungen des regulären Arbeitsmarktes keinen Arbeitsplatz finden, über die Förderung von "Kleinvorhaben zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts" eine sinnvolle Aufgabe finden, bei der sie finanziell unterstützt werden“, betonte Sozialministerin Christine Clauß heute in Dresden.
Gerade bei Langzeitarbeitslosen sei es wichtig, so die Ministerin, dass ihr Wunsch, eine sinnvolle Tätigkeit aufzunehmen, nicht am nötigen Kleingeld zum Beispiel für die Anfahrtskosten scheitere.
Künftig ist eine Förderung von Personen, die keine Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) beziehen, nach der ESF-Richtlinie ausgeschlossen. Durch die Beschränkung auf die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II werden die Mittel noch stärker auf den Kreis der finanziell Bedürftigen konzentriert. Langzeitarbeitslosen wird für 14 Stunden Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 19,50 EUR gewährt. In einer Woche kann der Aufwand für maximal 14 Stunden entschädigt werden. Diese Aufwandsentschädigung wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II angerechnet.
Die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen, die sich im gemeinnützigen und öffentlichen Bereich sinnvoll betätigen wollen, hat im Freistaat Sachsen schon eine jahrelange Tradition. Deshalb wurde schon im Jahr 1999 das TAURIS-Programm aufgelegt.
Personen, die nicht über das TAURIS-Programm gefördert werden können, haben die Möglichkeit, das Programm Wirfür-Sachsen in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter und Erwerbsstatus und setzt ein Engagement von durchschnittlich mindestens 20 Stunden voraus. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt monatlich pauschal 40 EUR. Details unter www.soziales.sachsen.de/3691.html bzw. unter www.wir-fuer-sachsen.de.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de

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