Landeskartellbehörde: Gaspreise missbräuchlich!

21.08.2006, 15:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Stadtwerke Riesa müssen zurückzahlen

Die Stadtwerke Riesa GmbH müssen ihren Tarif- und Heizgassonderkunden insgesamt rund 166.000 Euro zurückerstatten. Die sächsische Landeskartellbehörde ist zum Ergebnis gekommen, dass das Unternehmen in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 31. März 2006 seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt und überhöhte Preise verlangt hat. Das ist deutschlandweit das erste kartellrechtliche Verfahren, in dem ein Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet wird.

„Wir haben deutlich gezeigt, hier ist das Ende der Fahnenstange“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD). „Und wir werden weiter dran bleiben, um die Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Gäbe es einen funktionierenden Wettbewerb und die Kunden könnten zwischen mehreren Anbietern wählen, wären diese Preise nie zustande gekommen.“ Die Landesregulierungsbehörde in seinem Haus prüfe zurzeit 37 Anträge von Gasnetzbetreibern auf Durchleitungsentgelte. „Die Gasnetze müssen auch anderen Anbietern offen stehen. Erst der Wettbewerb sichert faire Preise.“

Dem kartellrechtlichen Verfahren vorangegangen war eine Abfrage der Gaspreise durch das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden zum Stichtag 1. November 2005. Dabei lagen die Preise der Stadtwerke Riesa im Jahresverbrauch in fünf von sechs bundesweit einheitlich geprüften Abnahmefällen sehr deutlich über dem Durchschnitt aller Gasversorgungsunternehmen in Sachsen sowie über den bundesweiten Vergleichsunternehmen. So hatten die Stadtwerke Riesa beispielsweise im Abnahmefall Einfamilienreihenhaus deutschlandweit die höchsten Preise: mehr als ein Drittel über dem günstigsten deutschen Anbieter und nahezu ein Viertel über den bundesweiten Vergleichsunternehmen. Beim Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten lagen die Preise sogar um 42 Prozent über dem günstigsten deutschen Anbieter und 27 Prozent über den bundesweiten Vergleichsunternehmen.

Bei der kartellrechtlichen Überprüfung werden die Preise in verschiedenen Abnahmeverhältnissen – angefangen vom Kochgaskunden mit Warmwasserbereitung bis zum Mehrfamilienhaus mit 12 Wohneinheiten – verglichen. Bei einer weiteren Überprüfung zum Stichtag 1. April 2006 war das Gesamtpreisniveau der Gasversorger so gestiegen, dass die gleich gebliebenen Preisen der Stadtwerke Riesa nicht mehr überhöht waren.

Neben der Rückzahlung an die Kunden müssen die Stadtwerke Riesa auch die Kosten des Verfahrens tragen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
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