Mindestlohn für Gebäudereiniger
21.08.2006, 10:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Jurk begrüßt Gesetzentwurf des Bundes
Neben der Baubranche sollen künftig auch die Gebäudereiniger über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor Dumpinglöhnen ausländischer Billiganbieter geschützt werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf wird sich das Bundeskabinett in seiner nächsten Sitzung beschäftigen. „Vor allem im grenznahen Bereich ist die Konkurrenz groß“, begrüßt Wirtschafts- und Arbeitsminister Thomas Jurk (SPD) die Absicht der Bundesregierung, diesen Punkt aus der Koalitionsvereinbarung jetzt umzusetzen. „Wenn ausländische Unternehmer verpflichtet sind, ihre nach Deutschland entsandten Mitarbeiter genauso zu entlohnen wie hiesige Unternehmen, kommt der Wettbewerb wieder ins Lot. Das ist im Interesse der Beschäftigten und im Interesse der anständigen Unternehmen. Bei einer so personalintensiven Branche wie den Gebäudereinigern geht es dabei um sehr viele Arbeitsplätze.“
Für Gebäudereiniger gibt es bereits einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag. Die unterste Lohngruppe erhält in Sachsen 6,36 Euro Stundenlohn, im Westen 7,87 Euro. Für das Bauhauptgewerbe, das Maler- und Lackiererhandwerk, das Dachdeckerhandwerk sowie das Abbruchgewerbe gilt das Entsendegesetz seit 1996.
Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung auch prüfen, ob weitere Branchen durch unerwünschte soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer betroffen sind.