Fledermaustollwut auch in Sachsen

08.07.2002, 15:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Seit 1999 sind in Sachsen 4 Fälle von Fledermaustollwut aufgetreten, wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales heute mitteilte. Die Tollwut bei Fledermäusen käme zwar äußerst selten vor, betonte Gesundheitsministerin Christine Weber. Dennoch gehöre es im Rahmen des Gesundheitsschutzes zu seinen Aufgaben, auf mögliche Gefahren hinzuweisen.

So ist Fledermaustollwut auf den Menschen nur durch Bissverletzungen übertragbar. Die unter Naturschutz stehenden Tiere greifen jedoch nie von sich aus Menschen an. Gefährdet ist nur, wer aus falsch verstandener Tierliebe die ansonsten scheuen Fledermäuse anfasst und dann gebissen wird. Generell ist jeder aufgefordert, sie nicht zu berühren oder dies nur mit Handschuhen zu tun.
Tollwütige und tollwutverdächtige Tiere müssen dem nächsten Veterinäramt gemeldet werden.
Personen, die durch ein seuchenverdächtiges oder sicher tollwutkrankes Tier verletzt wurden, müssten sich umgehend impfen lassen. Denn die Krankheit nimmt ohne Schutzimpfung einen tödlichen Verlauf.

Die in Sachsen gemeldeten Fälle von Fledermaustollwut gäben keinerlei Anlass zu einer Dramatisierung, geschweige denn Panikmache, betonte das Sächsische Staatsministerium für Soziales.

Eine generelle Empfehlung zum Impfen gegen Tollwut wird aber für Forstleute und Jäger ausgesprochen. Ebenso wird allen Hunde- und Katzenhaltern geraten, ihre Haustiere jährlich vorbeugend gegen Tollwut impfen zu lassen.
Auskünfte in allen weiteren Fragen erteilen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter.


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