Touristische Hinweisschilder werben für das Haus Schminke und den gusseisernen Turm in Löbau
01.07.2010, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Verkehrsministerium hat die Freigabe für zwei touristische Unterrichtungstafeln je Richtung erteilt, die Reisende an der B 178 auf zwei außergewöhnliche Bauwerke aufmerksam machen: den „Löbauer Berg – Gusseiserner Turm“ und „Hans Scharoun – Haus Schminke“.
Die Unterrichtungstafeln „Hans Scharoun - Haus Schminke“ stehen in beiden Fahrtrichtungen vor der Verknüpfung der B 178 mit der B 6, die Tafeln „Löbauer Berg – Gusseiserner Turm“ stehen in beiden Fahrtrichtungen vor der Verknüpfung der B 178 mit der S 151.
Zum ersten Mal wurde damit eine Genehmigung für Schilder außerhalb von Autobahnen erteilt. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich durch eine Änderung des Bundesrechts.
„Ein Besuch der beiden herausragenden Kulturdenkmäler ist in jedem Fall einen Abstecher wert“, so Staatsminister Sven Morlok (FDP).
Ein Baudenkmal ersten Ranges ist das „Haus Schminke“ von Hans Scharoun. Es ist eines der weltweit herausragenden Beispiele der Stilrichtung "Neues Bauen" und fehlt in keinem Architektur-Lexikon. Es ist ein bedeutendes Zeugnis der klassischen Moderne in Sachsen. Hans Scharoun entwarf das Haus 1930 für den Löbauer Nudelfabrikanten Fritz Schminke.
Der gusseiserne Turm auf dem Löbauer Berg ist der einzig noch erhaltene gusseiserne Aussichtsturm Europas. Als Bauwerk der Gründerzeit vereint er Technologie und Schönheit. Der Turm ist eines der wenigen begehbaren Denkmäler. Die Treppe im Inneren führt auf Galerien in verschiedener Höhe und eine Plattform. Der Aufstieg ist die Mühe wert – der Blick schweift weit über die Landschaft der Oberlausitz bis hin zum Zittauer Gebirge.
Staatsminister Morlok: „Warum in die Ferne schweifen? Sachsen ist ein tolles Urlaubsziel mit vielfältigen Angeboten: Vom Wochenendausflug mit Kindern über Zweiradtouren bis hin zu Kulturreisen. Die Tourismusschilder öffnen die Augen für Ausflugsziele, die vielleicht noch nicht jeder kennt.“
Das Ministerium hat in dieser Woche der hierfür zuständigen Stadtverwaltung Löbau die Zustimmung zur Aufstellung erteilt. Im nächsten Schritt ist der Antragsteller gefragt: Die Aufstellung kann vorgenommen werden, sobald die Schilder gefertigt sind. Noch in diesem Jahr könnten die Tafeln an der B178 die Besucher zum „Gusseisernen Turm“ und dem „Haus Schminke“ locken.
Hintergrund:
Seit 2009 gilt eine Neuregelung im Bundesrecht. In Ausnahmefällen können touristische Unterrichtungstafeln auch an autobahnähnlich ausgebauten zweibahnigen Straßen aufgestellt werden. Im Zuge der Neuregelung kann nun die örtlich zuständige
Straßenverkehrsbehörde in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium Anträge zur Aufstellung solcher touristischen Hinweise genehmigen. Die Kosten der Schilder tragen die Antragsteller.