Sächsischer Justizminister für Stärkung der Väterrechte

26.07.2010, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens unterstützt ausdrücklich den Vorschlag der Bundesjustizministerin, die Rechte lediger Väter in Deutschland zu stärken. Danach sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind erhalten. Dr. Martens hatte sich schon im Herbst 2009 in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender der Justizministerkonferenz für eine Besserstellung der ledigen Väter eingesetzt.

Justizminister Dr. Martens dazu: „Die bisherige Benachteiligung lediger Väter muss endlich ein Ende finden. Ich bin mir sicher, dass die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Widerspruchslösung die Situation der betroffenen Kinder und ihrer Väter verbessern wird. Erkennt der Vater seine Vaterschaft an, soll er auch automatisch die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten. Nur wenn die Mutter widerspricht, muss das Gericht ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden. Diese Lösung ist gerecht, unbürokratisch und entspricht der Lebenswirklichkeit in unserer Gesellschaft.“

Nach dem geltenden deutschen Recht haben ledige Väter bisher keinen Anspruch auf ein gemeinsames Sorgerecht, wenn es die Kindesmutter nicht will. Die Sorgeerklärung für ein gemeinsames Sorgerecht müssen beide Eltern einvernehmlich abgeben. Schon vor sieben Jahren hat das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber die Prüfung verlangt, ob Eltern die Möglichkeit von gemeinsamen Sorgeerklärungen tatsächlich genügend nutzen oder ob Änderungen der Rechtslage geboten sind. Im letzten Dezember hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot ist.


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