Dioxine in Futtermitteln
04.01.2011, 16:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im aktuellen Fall, der von einem in Schleswig-Holstein ansässigen Futtermittelhersteller ausgeht, sind Futtermittel- und Tierhaltungsbetriebe zahlreicher Bundesländer betroffen. Belastete Futtermittel aus Sachsen-Anhalt wurden auch nach Sachsen geliefert.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind im Freistaat Sachsen zwei Unternehmen der Geflügelmast betroffen. Die örtlich zuständigen Futtermittelkontrolleure haben entsprechende vor Ort-Überprüfungen durchgeführt und dafür Sorge getragen, dass mutmaßlich dioxinbelastetes Futter, soweit noch vorhanden, nicht mehr verfüttert wird. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden haben bereits gestern erforderliche Bestandssperren verhängt, so dass mutmaßlich dioxinbelastetes Mastgeflügel zunächst nicht zur Schlachtung gelangt. Bereits geschlachtete, in den Lebensmittelverkehr gelangte und dort noch vorhandene Geflügelchargen aus diesen Beständen sollen zurückgerufen werden. Es wurde darüber hinaus verfügt, dass Bestände mutmaßlich dioxinbelasteter Geflügelschlachtkörper in Tiefkühlhäusern von Schlachtbetrieben bzw. Lebensmittelunternehmen erst dann in den Lebensmittelverkehr verbracht werden dürfen, wenn durch entsprechende Kontrolluntersuchungen die Einhaltung der Dioxinhöchstwerte nachgewiesen wurde.
Dioxine und (dioxinähnliche) polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Umweltkontaminanten, die nahezu überall vorkommen. Insbesondere in von Tieren stammenden, fettreichen Nahrungsmitteln können sie enthalten sein und so von Verbrauchern aufgenommen werden. Um diese Dioxinaufnahme zu begrenzen, wurden in der Gemeinschaft/Union vorsorglich für relevante Lebensmittel Dioxinhöchstwerte festgelegt, die beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln durch die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer zu beachten sind.
Die Einhaltung dieser Höchstwerte wird durch entsprechende Stichprobenkontrollen und –untersuchungen von den zuständigen Behörden überwacht. Der einmalige oder gelegentliche Verzehr von Lebensmitteln (Eiern, Fleisch, Fisch etc.), bei welchen der zulässige Dioxinhöchstgehalt überschritten ist, stellt nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) weder eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucher dar, noch hat er gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge.
Diese grundsätzliche Bewertung durch das BfR veranlasste das zuständige Bundesverbraucherschutzministerium bei der Einschätzung des aktuellen Falles darauf hinzuweisen, dass der Krisenbegriff und das Szenario einer Lebensmittelkrise
hier nicht angemessen sind. Dieser Bewertung stimmten die Vertreter der Verbraucherschutzministerien der Länder bei ihrer Telefonkonferenz am 3. Januar 2011 ausdrücklich zu.
Wichtige Informationen zur Dioxinproblematik sind zu finden unter:
www.bfr.bund.de