Sächsische Dampfschiffahrt gewährt Begleitpersonen ab 2012 Freifahrt
27.09.2011, 15:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ab dem kommenden Jahr gewährt die Sächsische Dampfschiffahrt für die Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen, bei denen das Merkzeichen „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis aufgedruckt ist, Freifahrt auf allen Linien- und Rundfahrten. Erforderlich ist die Vorlage des entsprechenden Ausweises.
Nachdem die Sächsische Dampfschiffahrt und der Sozialverband VdK am 31. Mai dieses Jahres eine Zielvereinbarung auf der Basis des Sächsischen Integrationsgesetzes abgeschlossen haben, um Barrieren zu mindern und zu mildern, die Menschen mit Behinderungen bei der Nutzung der denkmalgeschützten Schiffe der Sächsischen Dampfschiffahrt beeinträchtigen, erfolgt damit ein konkreter Schritt zur Umsetzung der Intentionen der Vereinbarung.
Der Behindertenbeauftragte der Staatsregierung, Stephan Pöhler, begrüßte diese unternehmerische Entscheidung ausdrücklich. „Mit der kostenlosen Mitnahme der erforderlichen Begleitperson wird den Betroffenen ein weiteres Stück selbstimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht.“, so Pöhler.