Aufbewahrungspflicht für DDR-Lohnunterlagen läuft zum Jahresende aus!
16.10.2011, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Am 31. Dezember 2011 endet die Pflicht der Arbeitgeber zur Aufbewahrung von Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten. Daran erinnerte heute Sozialministerin Christine Clauß in Dresden. »Wer noch Lücken in seinem Versicherungsverlauf hat und nicht mehr über seinen Sozialversicherungsausweis der DDR verfügt, sollte sich möglichst rasch mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und eine Kontenklärung beantragen. Ansonsten können Nachteile bei der Rentenberechnung drohen, weil die zu DDR-Zeiten erzielten Verdienste unter Umständen schwerer als bislang nachgewiesen werden können«, so die Sozialministerin. Einen entsprechenden Hinweis hatte sie bereits im Juli dieses Jahres gegeben. »Wegen der Bedeutung dieser Regelung für den Einzelnen erinnere ich diejenigen, die meinem Aufruf bisher nicht gefolgt sind, noch einmal an die Notwendigkeit einer Kontenklärung«, betonte Clauß.
Betroffen sein können Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ging im Juli 2011 von rund 286.000 Versichertenkonten in den neuen Bundesländern aus, die noch nicht vollständig geklärt sind. Darüber hinaus hatten circa 87.000 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, die in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen leben, ihre Konten noch nicht geklärt. Handlungsbedarf ergab sich damit für ca. 10 Prozent der Versichertenjahrgänge 1946 bis 1974.