Publikation „Lohnsteuer 2012 - Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“ ab sofort online abrufbar

08.12.2011, 12:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ab sofort steht die Publikation „Lohnsteuer 2012 – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“ im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik „Informationen & Vordrucke“ --> „Lohnsteuer“ --> „Informationshefte“ zum Download bereit. Sie enthält Informationen für Arbeitnehmer rund um den Lohnsteuerabzug 2012, insbesondere zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2012. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann den Text des Ratgebers bei seinem Finanzamt einsehen. Außerdem druckt die Pressestelle des Finanzministeriums den Text auf Anfrage aus und versendet ihn.

Niemand sollte aus Unkenntnis mehr Steuern zahlen als gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb ist es für Arbeitnehmer wichtig, sich schon vor dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber über die lohnsteuerlichen Vorschriften zu informieren. Der kleine Ratgeber möchte daher auf Punkte aufmerksam machen, die für Lohnsteuerzahler erfahrungsgemäß von besonderer Bedeutung sind. Bevor die Lohnsteuer überhaupt abgezogen wird, kann zum Beispiel beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Ermäßigung (Steuerfreibetrag) wegen erhöhter abziehbarer Aufwendungen beantragt werden. Eine kleine Mühe, die sich sofort günstiger bei der Gehaltsabrechnung auswirkt. Denn durch einen Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Aber auch nach Ablauf des Jahres besteht noch die Möglichkeit, die zunächst zuviel gezahlte Lohnsteuer durch einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zurückzuerhalten.

Der kleine Ratgeber beinhaltet zahlreiche Tipps in übersichtlicher Form. Er kann aber verständlicherweise nicht auf alle lohnsteuerlichen Fragen und Probleme eingehen.

Wer weitergehende Fragen hat, wird gebeten, sich an sein zuständiges Finanzamt zu wenden. Dort hilft man gerne weiter. Die Finanzämter sind im Internet unter www.finanzamt.smf.sachsen.de zu finden. Hier können die Öffnungszeiten sowie weitere Informationen über die Finanzämter abgerufen werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang