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09.12.2011, 12:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Brauchen wir ein Europäisches Kaufrecht?

In der Europäischen Union existieren zurzeit 27 verschiedene Rechtssysteme. Welche Rechte gelten aber beispielsweise für einen Internet-Kauf bei einem Auslandsangebot, und wie und wo kann man sie notfalls durchsetzen? Auf Vorschlag der Europäischen Kommission könnte das in naher Zukunft viel einfacher werden: Nämlich durch ein einheitliches Europäisches Kaufrecht, das jeder Bürger bei Vertragsschluss frei wählen kann.

Am 8. Dezember 2011 fand dazu im Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel ein Expertenseminar mit dem Titel „Ein Europäisches Kaufrecht - Wohin führt der Weg?“ statt. Auf Einladung von Sachsens Justiz- und Europaminister Dr. Jürgen Martens und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges haben Experten aus der Europäischen Kommission, dem Deutschen Bundestag, dem Richterbund, der Notarkammer sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks diskutiert.

Staatsminister Dr. Martens: „Immer öfter schließen Bürger und Unternehmen Verträge mit Partnern in anderen europäischen Ländern. Ein ausgereiftes Europäisches Kaufrecht wird hier zu größerer Rechtssicherheit führen und den innereuropäischen Handel vereinfachen.“

Die von hochkarätigem europäischem Fachpublikum besuchte Veranstaltung wurde vom Sächsischen Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens eröffnet. Anschließend stellte die Direktorin der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission Paraskevi Michou die Vorzüge des am 11. Oktober 2011 präsentierten Entwurfs heraus, bevor das Forum – unter anderen Rechtsanwalt Heinz Weil von der Bundesrechtsanwaltskammer und Prof. Dr. Martin Selmayr, Kabinettschef von Justizkommissarin Viviane Reding - dessen Chancen und Risiken kontrovers diskutierte.

Zentrale Themen waren die von der Kommission gewählte umstrittene Rechtsgrundlage für die Verordnung, die Frage des „europäischen Mehrwerts“ eines Europäischen Kaufrechts und die Verbraucherschutzfreundlichkeit der geplanten Regelungen. Professor Dr. Patrick Sensburg, Vorsitzender des Unterausschusses Europa des Deutschen Bundestages, erläuterte dazu auch den aktuellen Stand der parlamentarischen Debatte und die Gründe für die vom Deutschen Bundestag erhobene sogenannte Subsidiaritätsrüge.


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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