Sächsischer Kultusminister Wöller begrüßt Vereinbarung zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)
31.01.2012, 14:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: „Überarbeitung der beruflichen Erstausbildung ist notwendig.“
In einem Spitzengespräch, zu dem der Präsident der Kultusministerkonferenz die Spitzenvertreter der betroffenen Institutionen heute (31.01.2012) nach Berlin geladen hatte, haben sich die Beteiligten auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) in einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt.
„Ich begrüße es sehr, dass ein gemeinsamer Weg für die Zuordnung deutscher Qualifikationen im DQR gefunden werden konnte. Das ermöglicht auch eine notwendige kompetenzorientierte Überarbeitung der Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung. Sie können so noch wettbewerbsfähiger für den europäischen Arbeitsmarkt gestaltet werden“, erklärte Kultusminister Roland Wöller.
Die Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse zum DQR wird vorerst ausgesetzt. Deutschen Schülern entstehen so jedoch keinerlei Benachteiligungen, da die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen im europäischen und internationalen Rahmen bereits durch völkerrechtliche Staatsverträge geregelt ist. Auch Frankreich hatte schon die Zuordnung der schulischen Abschlüsse in der nationalen Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) ausgesetzt.
„Als Kultusminister von Sachsen habe ich mich besonders für eine Einstufung der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachgebundenen Hochschulreife als auch der höherwertigen Berufsabschlüsse im DQR auf Stufe 5 eingesetzt. Die Kultusministerkonferenz hat dies einstimmig so beschlossen“, unterstrich Wöller, „dies macht die besondere qualitative Stellung der deutschen schulischen Abschlüsse in Europa deutlich. Gleichzeitig zeigt es aber auch die Schwierigkeiten, einen einheitlichen europäischen Referenzrahmen für alle Schulsysteme zu finden. Daher ist es wichtig, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Die schulische und die duale Ausbildung sind gleichwertige Wege in eine erfolgreiche Berufskarriere. Die Einigung ist ein weiterer Schritt, um den europäischen Arbeitsmarkt zu flexibilisieren“, bekräftigte Wöller.
Ziel des Europäischen Qualifikationsrahmens EQR ist die Verständigung der Länder auf einen allgemeinen bildungsbereichsübergreifenden Referenzrahmen in Europa. So sollen die beruflichen und schulischen Qualifikationen der einzelnen Länder transparent und vergleichbar werden.
Zur innerstaatlichen Umsetzung des EQR erarbeiten die Länder jeweils einen nationalen Qualifikationsrahmen. Für Deutschland ist es der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR. Er wird gemeinsam von Bund, Ländern, Sozialpartnern und Hochschulvertretern erstellt.
Sowohl der DQR als auch der EQR sollen keine normierende Wirkung haben, sondern durch Transparenz und Vergleichbarkeit der erworbenen Fähigkeiten die berufliche Mobilität in Europa für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erleichtern.
Mehr Informationen zum EQR/DQR und zum Spitzengespräch vom 31.01.2012 in Berlin finden Sie unter: