Gefangener bei Ausführung aus Justizvollzug entwichen
30.08.2012, 18:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa bestätigt, dass am 29. August 2012 ein 24jähriger Strafgefangener bei einer der Entlassungsvorbereitung dienenden Ausführung aus der JVA Dresden entwichen ist.
Der Strafgefangene war in Begleitung einer Betreuungsbediensteten im Stadtgebiet von Dresden unterwegs, als ihm gegen 11.30 Uhr bei einem Gang zur Toilette im Dresdner Zoo die Entweichung gelang. Die Suche der Bediensteten in der unmittelbaren Umgebung blieb ohne Erfolg. Daraufhin wurde durch die Anstalt die Fahndung ausgelöst. Das Motiv für die Entweichung ist unklar. Der Gefangene hatte eine klare Perspektive für seine in sieben Wochen voraussichtlich bevorstehende Entlassung.
Der Gefangene war u. a. wegen Diebstahls vom Amtsgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, die er am 18. Februar 2013 verbüßt hätte. Wegen einer Erkrankung wurde er bereits im Strafvollzug betreut und medizinisch behandelt. Nach der Haft sollte der Gefangene in eine therapeutische Wohngruppe entlassen werden. Zur Vorbereitung der Entlassung fand am Mittwoch eine Ausführung mit einer Betreuungsbediensteten statt.
Insgesamt handelt es sich um die vierte Entweichung bei Aus- und Vorführungen, Außenbeschäftigung sowie aus dem offenen Vollzug in diesem Jahr und damit um einen – auch im Bundesvergleich - seltenen Fall. 2010 wurden im Bundesgebiet 328 Entweichungen gemeldet, neuere Zahlen liegen noch nicht vor. Bisher konnten alle in Sachsen entwichenen Gefangenen nach kurzer Zeit wieder festgesetzt werden. Wie in jedem vergleichbaren Fall werden die Umstände der Entweichung derzeit festgestellt und analysiert.