Steuervorauszahlungen werden fällig - Lastschrifteinzugsverfahren immer beliebter

04.09.2012, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 10. September werden die Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für das dritte Quartal 2012 fällig. Da die Finanzämter keine gesonderten Zahlungserinnerungen versenden, müssen die Bürger, insbesondere die Selbständigen, Freiberufler und Geschäftsführer, an die Fälligkeitstermine selbst denken.

Die Finanzverwaltung empfiehlt deshalb, am Lastschrifteinzugsverfahren für beispielsweise Einkommen-, Körperschaft-, Lohn- und Umsatzsteuerzahlungen teilzunehmen. Immer mehr Bürger nutzen diese Möglichkeit. So werden bereits 20 Prozent der Zahlungen freiwillig durch Lastschrifteinzug beglichen.

Die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens liegen auf der Hand:
Die Zahlung wird automatisch in der richtigen Höhe und erst mit Fälligkeit eingezogen. Da die Zahlungstermine nicht verpasst werden können, werden Mahnungen und Säumniszuschläge vermieden. Dabei ist die Einzugsermächtigung risikolos und jederzeit widerrufbar.

Der entsprechende Vordruck - Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren - kann im Steuerportal www.steuern.sachsen.de unter der Rubrik »Informationen & Vordrucke« > »Sonstige Informationen« abgerufen werden.


Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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