Sachsen wirbt im Bundesrat für automatisches Sorgerecht lediger Väter
21.09.2012, 13:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen hat sich heute im Bundesrat dafür eingesetzt, dass nicht miteinander verheiratete Eltern automatisch die gemeinsame Sorge für ihr Kind erhalten.
Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens erklärte dazu: „Artikel 6 des Grundgesetzes bezeichnet Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht der Eltern und verlangt für uneheliche Kinder dieselben Bedingungen wie für eheliche. Leider musste das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach eingreifen, weil der Gesetzgeber die Rechte der Väter von nichtehelichen Kindern nicht hinreichend beachtet hat. Damit dies nicht noch einmal passiert, setzt Sachsen sich für eine klare und unbürokratische Lösung ein, nach der beide Eltern kraft Gesetzes gemeinsam sorgeberechtigt sind, wenn die Vaterschaft feststeht. Reden kann man darüber, ob die automatische gemeinsame Sorge noch davon abhängen soll, dass der Vater erklärt hat, dass er die elterliche Sorge mit übernehmen will.“
Entspreche die gemeinsame Sorge im Einzelfall nicht dem Kindeswohl, könne die Mutter widersprechen, so Martens weiter. Das Familiengericht müsse dann ihre Einwände gegen die gemeinsame Sorge überprüfen und im Sinne des Kindeswohls entscheiden.
Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat vor zwei Jahren die bisherige Regelung des Sorgerechts nichtehelicher Kinder für nichtig erklärt. (I) Sie verletze das Elternrecht des Vaters, weil er bisher nicht ohne Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erlangen konnte. Die Bundesregierung hat nun den Entwurf einer Neuregelung vorgelegt. Danach müssen ledige Väter ihr Sorgerecht gerichtlich erzwingen, wenn die Mutter mit der gemeinsamen Sorge nicht einverstanden ist.
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(I) Beschluss vom 21. Juli 2010 (Az.: 1 BvR 420/09)
(II) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern