Bundesrat beschließt länderübergreifende Initiative zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs
12.10.2012, 13:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit der Zustimmung Sachsens hat heute der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der sächsische Justizminister Dr. Jürgen Martens begrüßte den mit breiter Mehrheit gefassten Beschluss des Bundesrats als einen wichtigen Schritt zu einer moderneren und effizienteren Justiz. Er hatte schon vor drei Wochen bei der Vorstellung der Initiative in seiner Einringungsrede im Bundesrat betont, dass die Länder bereits enorme Anstrengungen unternommen haben, um Gerichte und Justizbehörden mit modernen, IT-gestützten Arbeitsplätzen auszustatten. „Da sich in den vergangenen Jahren der elektronische Rechtsverkehr auf rein freiwilliger Basis nicht bundesweit durchgesetzt hat, unterbreitet der Gesetzentwurf Vorschläge, die dem elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz den nötigen Aufschwung geben sollen. Wir wollen die Effizienz steigern und Kosten reduzieren, ohne die Qualität der Rechtsprechung zu beeinträchtigen“, so Martens.
Ziel ist es, den elektronischen Rechtsverkehr mit und innerhalb der Justiz zu fördern und so mehr Bürgernähe zu schaffen. Durch Vereinfachung der Signaturerfordernisse und der Kommunikationswege sowie die Schaffung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs soll die elektronische Kommunikation mit den Gerichten erleichtert werden. Zugleich werden rechtliche Rahmenbedingungen für die stufenweise Einführung des flächendeckenden verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie anderen professionellen Nutzern geschaffen. Spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll in allen Bundesländern flächendeckend der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie Behörden verbindlich eingeführt sein.