Bilanz 2012: Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen
27.12.2012, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Innenminister Ulbig dankt allen Helferinnen und Helfern
Im zurückliegenden Jahr gab es aus Sicht des Innenministeriums im Bereich der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes eine Vielzahl von Aktivitäten, sei es Fahrzeugübergaben, Gesetzesvorhaben oder einem großen Helferempfang.
Innenminister Markus Ulbig: „Ich möchte mich am Jahresende bei den vielen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, des THW und der Feuerwehren, die sich tagtäglich in ihrer Freizeit in den Dienst der Allgemeinheit stellen, recht herzlich bedanken. Sie sind stets einsatzbereit – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr und dies mit großem Mut und persönlichen Opfern verbunden. Ich möchte Ihnen sagen: Wir brauchen Sie, wir sind stolz auf Sie und wir sind dankbar für Ihren Einsatz.“
Rückblick:
Brandschutz:
Novellierung „Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“:
- Anlässlich einer "Rettungsdienst" Novelle wurden auch notwendige Regelungen des Brandschutzes aufgenommen bzw. den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. So hat die Novelle unter anderem Rechtssicherheit für die Erhebung von Kosten für Einsätze der Feuerwehr geschaffen. Die Zulässigkeit der Doppelmitgliedschaft von Feuerwehrangehörigen im Freistaat Sachsen wurde explizit gesetzlich verankert. Die Möglichkeit einer Doppelmitgliedschaft dient in erster Linie der Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft der Feuerwehren (z.B. durch Einpendler) auch in kritischen Zeiten. Sie ist eine sinnvolle Möglichkeit, den zukünftigen demografisch bedingten Veränderungen mit ihren Auswirkungen auf die Freiwilligen Feuerwehren entgegenzuwirken.
Erstellung Einheitliche Lehrunterlagen:
- Das Innenministerium hat zur Unterstützung der sächsischen Feuerwehren ein Autorenteam mit der Erstellung landeseinheitlicher Ausbildungsunterlagen für angehende Feuerwehrleute beauftragt. Der Großteil der Unterlagen wurde zum Jahresende 2012 fertiggestellt und wird den Gemeinden, Landkreisen und Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Novellierung der Sächsischen Feuerwehrverordnung
- In der Änderungsverordnung wurde die Farbvorgabe (bislang dunkelblau) bei der persönlichen Schutzkleidung (Feuerwehrjacke und –hose) gestrichen. Mit dieser Änderung wird künftig neben der dunkelblauen Schutzkleidung u. a. auch die aus dem neuartigen Obermaterial – dem sogenannten PBI Matrix-Gewebe – hergestellte sandfarbene Schutzkleidung von den Feuerwehren im Freistaat Sachsen eingesetzt werden können.
Novellierung der Richtlinie Feuerwehrförderung
- Mit der Richtlinie soll durch die Einführung von Festbeträgen für Feuerwehrfahrzeuge und Feuerwehrhäuser die auf Landkreisebene bislang unterschiedlich praktizierte Förderung landesweit angeglichen werden. Weitere Neuerungen sind u. a. Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit durch erhöhte Zuwendungsbeträge für Einsatzfahrzeuge im gemeindeübergreifenden Einsatz, Fördermöglichkeit von gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen und die Fördergleichstellung von Neubauten und Sanierungsobjekten.
Ausbau Landesfeuerwehrschule
- Geplant ist die Erweiterung der Landesfeuerwehrschule, damit soll künftig auch den Bedürfnissen des Katastrophenschutzes besser Rechnung getragen werden
Jubiliäumsprämienverordnung - Anrechnungsproblematik nach SGB II
- Jubiläumsprämien für die 25- und 40-jährige Zugehörigkeit zur Freiwilligen Feuerwehr, zum Rettungsdienst und zum Katastrophenschutz werden nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Katastrophenschutz
Fahrzeugbeschaffung
- Im Rahmen der Umsetzung der Neukonzeption des Katastrophenschutzes wurden im Jahr 2012 sechs Tanklöschfahrzeugen für die Katastrophenlöschzüge Waldbrand, davon 5 Fahrzeuge für den Löschzug in Nordsachsen, ein Fahrzeug für Weißwasser sowie ein siebtes Fahrzeug für die Landesfeuerwehschule (LFS) zu Ausbildungszwecken beschafft. Weitere 9 Gerätewagen Gefahrgut wurden für die Katastrophenschutzeinheit Gefahrgutzüge (KatS-GGZ) sowie ein weiteres Fahrzeug für die LFS ebenfalls zu Ausbildungszwecken geordert. Der Freistaat Sachsen hat insgesamt 4,6 Millionen Euro investiert.
SAFER (computergestütztes Simulationssystem für die Ausbildung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz)
- Mit diesem neuen System konnten Fachleute aus acht sächsischen Landkreisen in diesem Jahr geschult werden. Eine Weiterführung ist auch in den kommenden Jahren geplant.
Helferempfang 2012
- Der Helferempfang fand am 22. September 2012 in der Albertstadtkaserne Dresden statt. Innenminister Markus Ulbig würdigte vor 600 Teilnehmern das ehrenamtliche Engagement im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Rettungsdienst
Novellierung „Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“:
- Der Schwerpunkt lag im Vergabeverfahren im Rettungsdienst
Novellierung Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung
- Definition der rettungsdienstlichen Anforderungen an die Leistungserbringer im Rettungsdienst, Festlegung der Inhalte der Bereichspläne, Einführung neuer Rettungsmittel
Deutsch-tschechisches Rahmenabkommen im Rettungsdienst
- Abschluss der Verhandlungen auf Arbeitsebene unter Federführung des Bundes und Beteiligung der Freistaaten Bayern und Sachsen
- Austausch zur Organisation und Durchführung Rettungsdienst in Bayern, Sachsen und Tschechien, Auswertung Sprachkurse, best practice Beispiele, Konzeptionen für die zukünftige Grenzüberschreitende Zusammenarbeit