13 sächsische Sicherungsverwahrte aus der Justizvollzugsanstalt Burg in die Justizvollzugsanstalt Bautzen verlegt

16.01.2013, 13:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Zusammenhang mit der Kündigung des gemeinsamen Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum 31. Dezember 2012 durch Sachsen-Anhalt wurden gestern 13 sächsische Sicherungsverwahrte aus der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt in die Justizvollzugsanstalt Bautzen verlegt. Die Verlegung verlief problemlos. Bis zur Fertigstellung der ersten 20 Unterbringungsplätze im Mai 2013 werden die Sicherungsverwahrten in einem Interimsbereich in der Justizvollzugsanstalt Bautzen untergebracht. Ein weiterer sächsischer Sicherungsverwahrter verbleibt wegen der derzeit stattfindenden sozialtherapeutischen Behandlung zunächst noch in Sachsen-Anhalt. Insgesamt sind im sächsischen Justizvollzug zurzeit 18 Sicherungsverwahrte untergebracht.

Für die Unterbringung der männlichen Sicherungsverwahrten wird derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bautzen ein Hafthaus umgebaut. In einem ersten Bauabschnitt wird eine Hälfte des Hafthauses umgebaut, so dass im Mai 2013 zunächst 20 Plätze zur Verfügung stehen werden. Unmittelbar anschließend soll in einem zweiten Bauabschnitt die andere Hälfe dieses Hauses für weitere 20 Unterkünfte umgebaut werden. Die Einzelwohnräume werden über ca. 15 qm Wohnfläche zzgl. Sanitärkabine mit WC, Dusche und Waschbecken verfügen. Im Haus werden auch Therapie- und Freizeiträume eingerichtet. Unmittelbar am Haus ist ein Außenbereich mit Sportmöglichkeiten vorgesehen. Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme werden sich auf ca. 7,4 Mio. Euro belaufen.


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz

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Telefon: +49 351 564 15011
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