Häuser durch vorschnelles Abpumpen statisch gefährdet
10.06.2013, 11:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Innenminister Ulbig warnt vor übereiltem Handeln
Die Statik von Gebäude kann durch ein zu vorschnelles Abpumpen erheblich gefährdet werden. Überflutete Keller sollten erst leergepumpt werden, wenn der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Innenminister Ulbig warnt davor, in Keller eingedrungenes Grundwasser ohne vorherige Begutachtung durch einen Bau-Sachverständigen abzupumpen.
Innenminister Markus Ulbig: „Ich verstehe jeden, der sofort aufräumen will, aber aus Sicherheitsgründen gilt: erst prüfen, dann pumpen.“
Schäden an den Gebäuden werden zunächst nicht durch Wasser im Keller verstärkt. Zu schnelles Abpumpen führt aber möglicherweise dazu, dass Boden oder Seitenwände durch den Druck des Grundwassers beschädigt werden. Das Wasser im Kellerbereich schafft dazu einen Gegendruck.
Wenn das Wasser dann sicher abgepumpt worden ist, empfiehlt es sich, die betroffenen Gebäudeteile schnell mit Heizgeräten zu trocknen, um Schimmelpilz- oder Schädlingsbefall zu vermeiden.
Elektrische Anlagen in überfluteten Gebäudeteilen sollten erst nach Überprüfung durch einen Fachmann wieder in Betrieb genommen werden.
Weiterführende Informationen:
Informationen zu Grundwasserschäden und Maßnahmen zur Vorbeugung finden Sie beispielsweise im Internetauftritt der Stadt Dresden unter: http://www.dresden.de/notfall/de/faq.php
Für ganz Sachsen können aktuelle Grundwasserwerte des Landesmessnetzes über eine interaktive Karte in Internet (http://www.grundwasser.sachsen.de) abgerufen werden. Auch bei den unteren Wasserbehörden der Landratsämter oder kreisfreien Städte sowie bei Gemeindeverwaltungen können Informationen zu Grundwasserständen vorliegen. Für Dresden gibt es Informationen zu den Grundwasserständen unter http://www.dresden.de/grundwasser im Internet.