Unternehmen und Selbständige können Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

13.06.2013, 12:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Hochwassergeschädigte Unternehmen und Selbstständige können Sozial-versicherungsbeiträge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten stunden lassen.

»Ich empfehle betroffenen Unternehmen und Selbstständigen, sich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden. Die Krankenkassen habe ich heute gebeten, diese Anträge rasch und wohlwollend zu bearbeiten«, sagte Gesundheitsministerin Christine Clauß heute in Dresden.

Für Beschäftigte in Kurzarbeit hat der Bund die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum von drei Monaten zugesagt. Auf die Pressemitteilung der Bundesregierung
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/kurzarbeitergeld-flut-2013-06-12.html;jsessionid=014CE711BE77D88E168A9F1EDD1F3794
wird verwiesen.


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Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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