Verbraucherschutzministerium legt »Jahresbericht 2012 – Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung« vor
15.09.2013, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat seinen Jahresbericht über die Tätigkeit der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachunsbehörden vorgelegt. Dieser belege erneut, dass die sächsischen Verbraucherschutzbehörden die ihnen obliegenden Kontrollaufgaben engagiert, zuverlässig und mit großem Sachverstand wahrnehmen, resümiert Staatsministerin Christine Clauß. Das große Norovirus-Ausbruchsgeschehens des vergangenen Jahres habe deutlich gemacht, dass nur durch schnelles, vorausschauendes und abgestimmtes Handeln der zuständigen Behörden Infektionsursachen rasch aufgeklärt und die Ausbreitung von Erkrankungen verhindert werden könnten.
Darüber hinaus informiert die Broschüre darüber, was die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden im Jahr 2012 geleistet haben. Dies lässt sich aus der Anzahl der Kontrollen in Lebensmittel-(79.939) und Futtermittelbetrieben (998), der Anzahl entnommener und untersuchter Proben (mehr als 25.000) sowie festgestellter Verstöße und hieraus folgender amtlicher Maßnahmen ableiten. Im Hinblick auf diese Kennzahlen schneiden die zuständigen sächsischen Behörden im Ländervergleich hervorragend ab. Allerdings lassen sich Engagement und Erfolg der Tätigkeit des zuständigen Kontrollpersonals nicht allein an nackten Zahlen messen. Spezielle Landesüberwachungsprogramme, beispielsweise zur Kontrolle von in Kosmetik- und Nagelstudios verwendeten Mitteln oder zur hygienischen Beschaffenheit von Schlagsahneautomaten in der Gastronomie geben Aufschluss über mögliche Schwachstellen und können Grundlage künftiger Kontrollschwerpunkte sein.
Für den Vollzug der Lebensmittelüberwachung sehr bedeutsam war nach Auffassung von Ministerin Clauß im vergangenen Jahr die Einführung der mobilen Datenerfassung. Hierdurch würden wichtige Dokumentations- und Kommunikationsprozesse bei den Kontrollen vor Ort verbessert und vereinfacht. Ein Meilenstein für die Arbeit der sächsischen Futtermittelüberwachung sei die Einführung und Umsetzung des verbindlichen Qualitätsmanagement-Systems gewesen. Damit erfülle auch diese sächsische Verbraucherschutzbehörde eine entsprechende Vorschrift des EU-Rechts.
Der Bericht kann unter www.publikationen.sachsen.de eingesehen werden.