Justizminister Dr. Jürgen Martens appelliert an die neue Bundesregierung, sich für eine Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichtes in Leipzig einzusetzen

18.12.2013, 16:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Sächsische Landtag begrüßt das Anliegen des sächsischen Justizministers, eine Lokalkammer nach dem europäischen Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht nach Leipzig zu holen.

Justizminister Dr. Jürgen Martens: "Trotz der im Hinblick auf die deutsche Teilung nach wie vor schwierigeren Rahmenbedingungen wird in Sachsen jährlich eine beachtliche Anzahl von Patenten angemeldet. Leipzig ist damit, auch in seiner Tradition als historischer Rechtsstandort, als Sitz für eine der Lokalkammern geradezu prädestiniert."

Das Übereinkommen ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem vereinheitlichten Schutz für europäische Patente. Die Rechtsstreitigkeiten über die Durchsetzung und Verteidigung von Rechten aus geschützten Patenten sollen zukünftig vor einem einheitlichen europäischen Patentgericht geklärt werden. Das Gericht wird in erster Instanz neben einer Zentralkammer mit Sitz in Paris und zwei Abteilungen in London und München im Hinblick auf die angestrebte räumliche Ausdehnung des Vertragsgebietes über eine Reihe von Lokalkammern verfügen; so wird es allein in der Bundesrepublik wohl vier Lokalkammern geben.

"Die Entscheidung über die Standorte wird im Bundesministerium der Justiz fallen. Sachsen hat sich bereits im Mai um die Einrichtung einer Lokalkammer in Leipzig beworben. Ich fordere den neuen Bundesjustizminister auf, dieses Anliegen zu unterstützen. Dies wäre ein klares Signal für einen lebendigen Föderalismus sowie für die ortsansässigen kleinen und mittleren Unternehmen, dass ihm die Belange der ostdeutschen Wirtschaft am Herzen liegen", so Martens weiter.


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