Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber

21.02.2014, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Vom neuen Konzept profitieren alle“

Eine Arbeitsgruppe - bestehend aus Landkreisen und Kreisfreien Städten (Unterbringungsbehörden) - hat unter Leitung des Innenministeriums ein Unterbringungs- und Kommunikationskonzept für Asylbewerber erarbeitet. Unterstützt wurden sie dabei vom Sächsischen Landkreistag e. V. und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V.

Das Konzept besteht aus einem Best-Practice-Vergleich der Kommunen. Es empfiehlt eine einheitliche Verfahrensweise bei der Unterbringung von Asylbewerbern. Nach einem Erfahrungsaustausch vereinbarten die Beteiligten konkrete Ergebnisse. Dazu gehören eine bessere soziale Betreuung, ehrenamtliches Engagement sowie eine intensive Abstimmung untereinander.

Innenminister Markus Ulbig: „Vom neuen Konzept profitieren alle: Die Kommunen, die Menschen vor Ort und die Asylbewerber. Das Konzept zeigt: Staatliche Institutionen und kommunale Ebene ziehen an einem Strang.“

Der Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V., Oberbürgermeister Christian Schramm, betont: „Wir haben die Ar-beitsgruppe gern unterstützt. Mit dem Unterbringungs- und Betreu-ungskonzept wird den Kommunen eine gute Handlungshilfe an die Hand gegeben, um die Unterbringungssituation von Asylbewerbern zu verbessern.“

„Es war eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Diese Partnerschaft möchten wir fortsetzen. Gemeinsam setzen wir uns für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern ein“, sagt der Präsident des Sächsischen Landkreistages e. V., Dr. Tassilo Lenk.

Die Kernbotschaften lauten:

1. Die Unterbringung in den kommunalen Einrichtungen soll in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten in Gemeinschafts-unterkünften und Wohnungen erfolgen.
Asylbewerber sollen grundsätzlich zuerst in Gemeinschaftsunter-künften untergebracht werden. Nach einem Zwei-Stufen-Modell wird anschließend entschieden, ob die Unterbringung in Wohnungen angemessen ist.
Die Kommunen sollen außerdem langfristig die Unterbringungs-möglichkeiten von Asylbewerbern planen.

2. Die soziale Betreuung soll spürbar verbessert werden.
Nach einem Betreuungsschlüssel von 1:150 sollen sich Sozialar-beiter um die Asylbewerber kümmern. Sie sollen Schnittstelle zwi-schen Asylbewerbern, Behörden, Bürgen und Vereinen sein und den Asylbewerbern helfen, sich in ihrer neuen Umgebung zurechtzufinden.
Dieser Aspekt steht unter Finanzierungsvorbehalt und wird in die anstehenden Haushaltsberatungen eingebracht.

3. Asylbewerber sollen besser in die deutsche Kultur und Gesell-schaft integriert werden.
Bürger und Asylbewerber sollen aufeinander zu gehen und sich beispielsweise gemeinsam ehrenamtlich in Vereinen engagieren. Bürger sollen ermutigt werden, Patenschaften für Asylbewerber zu übernehmen. So können sich Asylbewerber und Anwohner kennen lernen.

4. Ein Frühwarnsystem soll die Sicherheit erhöhen.
Die Behörden, die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte sowie politische Vertreter sollen sich besser vernetzen. Die Vernetzung hilft, mögliche Spannungen frühzeitig zu erkennen und ihnen wenn nötig, zu begegnen.

5. Die Kommunikation soll verbessert werden.
Klare Verantwortlichkeiten sowie eine intensive Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und den Bürgern sollen die Errichtung und den Betrieb von Unterbringungseinrichtungen begleiten.
Nicht-demokratische Kräfte dürfen durch Unterstellungen keine Ängste und Vorurteile schüren. Ein ehrlicher Umgang mit der Situation der Asylbewerber ist nötig.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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