60 Jahre Haager Konvention
09.05.2014, 08:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sächsisches Staatsarchiv trägt zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten bei
Zerstörungen von Kulturgut durch kriegerische Handlungen, besonders im Zweiten Weltkrieg, führten zu einer international akzeptierten Einigung über den Kulturgutschutz bei bewaffneten Konflikten. Unter Leitung der UNESCO verständigten sich am 14. Mai 1954 in Den Haag Vertreter von 56 Ländern über Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut. In der Bundesrepublik Deutschland erlangte diese Konvention durch Ratifizierung per Bundesgesetz am 11. August 1967 ihre Gültigkeit, die Deutsche Demokratische Republik trat ihr am 16. Januar 1974 ebenfalls bei. Diese Konvention wurde 1999 fortgeschrieben.
Eine der Maßnahmen in Friedenszeiten ist seit 1961 die Sicherungsverfilmung von herausragendem Kulturgut. Die Sicherungsverfilmungsstelle in Sachsen, die sowohl für staatliche als auch nichtstaatliche Archive zuständig ist, ist im Archivzentrum Hubertusburg des Sächsischen Staatsarchivs in Wermsdorf untergebracht. Die bundesfinanzierte Stelle arbeitet mit vier Beschäftigten. Mit rund 14,5 Millionen Aufnahmen seit 1993 hat die Sicherungsverfilmungsstelle bereits jetzt nicht unerheblich zum Erfolg der bundesweiten Sicherungsverfilmung beigetragen. Darüber hinaus engagiert sich das Sächsische Staatsarchiv in Wermsdorf noch einmal mit vier eigenen Stellen in der ergänzenden, landeseigenen Schutzverfilmung.
Die Sicherungsverfilmung ist eine Form der Mikroverfilmung. Dabei werden Dokumente auf langzeitstabile Filme aus 35mm-Polyestermaterialien mit Silberhalogenidbeschichtung abfotografiert. Die Spezialfilme sind 500 bis 1.000 Jahre haltbar. Sie werden in einem bombensicheren Bergwerksstollen eingelagert. Auf diese Weise bleibend die Inhalte einmaligen archivalischen Kulturguts späteren Generationen erhalten, selbst wenn die Originale durch Kriege zerstört sein sollten.