Halbjahresbilanz der GRW-Förderung: Mehr als 324 Millionen Euro für sächsische Unternehmen

06.07.2014, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Morlok: „GRW-Förderung stärkt Wirtschaftsstandort Sachsen nachhaltig“

Positive Halbjahresbilanz bei der Einzelbetrieblichen Förderung: Seit Januar wurden mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 322 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 324,8 Millionen Euro gefördert. Damit hat sich die Summe der GRW-Förderung im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013 fast verdreifacht.

„Die Einzelbetriebliche Förderung ist das wichtigste und erfolgreichste Instrument, mit dem der Freistaat Investitionen gewerblicher Unternehmen unterstützt“, betont Staatsminister Sven Morlok. „Damit stärken wir den Wirtschaftsstandort Sachsen nachhaltig. Allein in den Projekten, die in den vergangenen sechs Monaten bewilligt wurden, sollen über 15.900 Arbeitsplätze gesichert und mehr als 5.000 neue geschaffen werden.“

Seit dem 1. Juli gelten für die einzelbetriebliche GRW-Förderung neue Beihilfevorschriften mit niedrigeren Fördersätzen und erschwerten Bedingungen für große Unternehmen (Nicht-KMU). Der Freistaat Sachsen hatte deshalb zugesagt, alle Förderanträge, die der SAB bis zum 31.12.2013 vollständig vorlagen, bis zum 30.06.2014 zu den derzeit geltenden, besseren Förderkonditionen zu bescheiden. Die dafür zur Verfügung stehenden Bundesmittel reichten nicht aus. Deshalb hatte sich Sachsen im Bund für die Bereitstellung weitere Haushaltsmittel stark gemacht. Zusätzlich wurde durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages die Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel beschlossen.

Die GRW-Förderung wird von Bund und Land je zur Hälfte finanziert. Gefördert werden z. B. die Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder die Erweiterung, die Diversifizierung der Produktion bzw. die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte. Ziel ist die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze.


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