Digitale Agenda für Deutschland

10.07.2014, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

CIO des Freistaates Sachsen, Dr. Wilfried Bernhardt, fordert Einbindung von Ländern und Kommunen in Erstellungsprozess

Im Rahmen der heutigen Sitzung des IT-Planungsrates in Berlin betonte der CIO des Freistaates Sachsen, Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt, die Bedeutung der Digitalen Agenda für Deutschland, deren Erarbeitung und Umsetzung zusammen mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sich die Große Koalition vorgenommen hat. Gleichzeitig kritisierte er die mangelnde Einbindung von Ländern und Kommunen in die bisherigen Abstimmungen.

Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt: „Ich begrüße das Vorhaben, denn der technische Fortschritt wirkt sich auf vielen gesellschaftlichen Feldern aus und wesentlich Betroffene sind zu Beteiligten zu machen. Soll die Digitale Agenda ein Erfolgsprogramm für das ganze Land werden, dann reicht es nicht, dass die Bundesregierung eine solche Agenda ohne Einbindung der Länder und Kommunen für sich beschließt. Der Verfassungsgeber hat bewusst im Artikel 91 c Grundgesetz eine Verbesserung der Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnologie vorgesehen. Dazu wurde der IT-Planungsrat geschaffen, der dafür sorgen soll, auf allen föderalen Ebenen günstige Rahmenbedingungen zu schaffen und Initiativen zu unterstützen. Die Einbindung von Ländern und Kommunen in den Erstellungsprozess der Digitalen Agenda ist bislang unzureichend. Bis jetzt weigert sich die Bundesregierung beharrlich, ihre Vorstellungen zur Digitalen Agenda im IT-Planungsrat offenzulegen und verweist darauf, dass sie zunächst ihre Haltung in einem Kabinettsbeschluss festlegen und danach
veröffentlichen will Es ist jedoch zu befürchten, dass nach einem solchen Beschluss des Bundeskabinetts die erforderliche Bereitschaft fehlt, intensiv mit den Ländern über Änderungen oder Ergänzungen der Agenda zu diskutieren. Ich habe daher in einem Schreiben an die Beauftragte der Bundesregierung nicht nur die Beteiligung der Länder und Kommunen angemahnt, sondern auch sächsische Anregungen für den Inhalt der Agenda vorgestellt."

Aus sächsischer Perspektive können in den Jahren 2014 – 2017 wichtige Weichen richtig gestellt werden, wenn die Digitale Agenda mehr auf die großen Herausforderungen für die Bundesrepublik, den Beitrag der IT zu deren Bewältigung, Treiber und Bedingungen der Digitalisierung fokussiert, als Ressortzuständigkeiten nachzuzeichnen. Berücksichtigung muss finden, dass der nationale Handlungsspielraum mehr und mehr durch Initiativen und Vorgaben von europäischer Ebene beeinflusst wird.

Dr. Bernhardt: „Eine stärkere Mitwirkung an der Meinungsbildung in der Europäischen Union, auch und besonders bevor Vorschläge für Rechtssetzungsakte offiziell vorgelegt werden, ist erforderlich. Besonders bedeutsam ist ein engagierter deutscher Verhandlungseinsatz zugunsten der Absicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im europäischen Recht. Die Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung müssen, mit verstärkten Bemühungen Deutschlands um einen Konsens, alsbald zu einem Abschluss gebracht werden.“

Zusätzlich zu weiteren inhaltlichen Anregungen für die Digitale Agenda trat Dr. Bernhardt für die Beachtung derjenigen Bürgerinnen und Bürger ein, die die moderne Technik nicht nutzen wollen oder mit entsprechenden Aus- und Fortbildungsangeboten nicht erreicht werden können. Daher sollten schon bei der Gestaltung der Technik Nutzungshürden vermieden werden. So sind die im Freistaat Sachsen erprobten Bürgerterminals und mobilen Bürgerkoffer beste Beispiele für eine digitale Zukunft des Kontakts mit der Verwaltung, der vor allem ältere Mitmenschen nicht ausgrenzt, sondern die IT auch für sie nutzbar macht.

Nicht weniger wichtig ist, dass der Staat selbst ausreichende Fähigkeiten besitzt, gesellschaftliche Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Potenziale und der Anforderungen der IT zu gestalten und durchzusetzen. Dr. Bernhardt schlug vor, die jeweils benötigten IT-Qualifikationen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst durch entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote für Fach- und Führungskräfte zu fördern und durch die Aufnahme in Personalentwicklungskonzepte und Laufbahnvorschriften auch zu fordern.


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