EU-Verordnung zur elektronischen Identifizierung beschlossen

01.08.2014, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Freistaat Sachsen auf neue Anforderungen vorbereitet

Am 23. Juli 2014 nahm die „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ mit der Annahme im Rat für allgemeine Angelegenheiten der Europäischen Union die letzte Hürde. Nach In-Kraft-Treten voraussichtlich im September 2014 ist der Weg für die elektronische Identifizierung von Bürgern und Unternehmen gegenüber Behörden in allen EU-Mitgliedsstaaten bereitet.

Der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, Staatssekretär Dr. Wilfried Bernhardt begrüßt die Annahme der Verordnung: „Vor allem seit In-Kraft-Treten der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2009 fehlt uns ein wichtiger Baustein, um den europäischen Binnenmarkt auch in digitaler Hinsicht zu vollenden. Nun ist die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel endlich geregelt. Deutsche Exporteure werden sich mit hier zugelassenen Mitteln elektronisch identifizieren können, wenn Bürokratie in anderen EU-Mitgliedsstaaten abzuwickeln ist. Behörden in Deutschland akzeptieren den elektronischen Ausweis eines EU-Bürgers, wenn dieser hier z. B. ein Gewerbe anmelden möchte.“

Die öffentliche Verwaltung stellt zahlreiche Online‐Angebote bereit, damit Bürger und Unternehmen ihre Anliegen elektronisch abwickeln können. Hierbei ist es – wie in der Papierwelt – wichtig, dass ein Antragsteller seine Identität nachweisen, Erklärungen verbindlich abgeben und Dokumente rechtssicher einreichen kann. In Deutschland können die De-Mail, der Neue Personalausweis oder die qualifizierte elektronische Signatur dafür genutzt werden. Ähnliche Lösungen sind in jedem EU-Mitgliedsstaat im Einsatz, konnten bislang jedoch nur dort genutzt werden.

Mit der Verordnung haben nun alle Behörden in der Europäischen Union die Pflicht, gleichwertige Mittel der elektronischen Identifizierung, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten zugelassen sind, anzuerkennen. Damit soll das Vertrauen in grenzübergreifende elektronische Transaktionen gestärkt und die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels im europäischen Binnenmarkt erhöht werden. Die neue Verordnung stärkt und erweitert die Richtlinie zu elektronischen Signaturen aus dem Jahr 1999.

Der Freistaat Sachsen ist auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Bereits seit Juni 2012 arbeitet das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa in einer bundesweiten Projektgruppe des IT-Planungsrates mit und achtet darauf, dass die Interoperabilität zwischen elektronischen Identifizierungsmitteln in Deutschland und entsprechenden Lösungen anderer EU-Mitgliedsstaaten Berücksichtigung findet. Die bereits im Einsatz befindlichen Instrumente sollen auch im Kontext der neuen EU-Verordnung weiterhin nutzbar sein.

Ferner schafft das in Kürze in Kraft tretende Sächsische E-Government-Gesetz den rechtlichen Rahmen für den Einsatz elektronischer Verfahren in der sächsischen Verwaltung. Damit werden auch wichtige gesetzliche Grundlagen einer sicheren elektronischen Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Ein zu diesem Gesetz erarbeiteter Handlungsleitfaden beschreibt die Umsetzungspflichten für die staatlichen und kommunalen Behörden und gibt Empfehlungen zu möglichen Umsetzungen aus Sicht des Freistaates Sachsen.

Staatssekretär Dr. Bernhardt: „Mit unserem E-Government-Gesetz übernimmt der Freistaat Sachsen bundesweit eine Vorreiterrolle. Bürgern und Unternehmen wird eine einfache, rechtssichere und vertrauliche elektronische Kommunikation mit den sächsischen Behörden ermöglicht. Wir nutzen die Informationstechnik intensiv, um die Verwaltung im Freistaat Sachsen offen, bürgerfreundlich zu gestalten und ins digitale Zeitalter zu überführen. Die europäische Dimension, insbesondere hinsichtlich der grenzübergreifenden elektronischen Identifizierung, ist dabei besondere Herausforderung.“

Bevor die „Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“ ihre Wirkung voll entfalten kann, sind noch Verhandlungen über Implementierungs- und Durchführungsrechtsakte zu führen, welche ein Jahr nach der Verordnung in Kraft treten werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang