Tag der Städtebauförderung

08.05.2015, 13:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ulbig: „Impulse für sächsische Kommunen“

Innenminister Markus Ulbig hat sich angesichts des bundesweiten Tags der Städtebauförderung am 9. Mai 2015 erfreut über die Unterstützung wichtiger Projekte der Städtebauförderung in Sachsen und das vielfältige kommunale Engagement gezeigt.

Innenminister Markus Ulbig: „Die Städtebauförderung setzt gezielt Impulse für sächsische Kommunen. Der Aktionstag ist eine ideale Möglichkeit für Städte und Gemeinden, das Erreichte zu präsentieren und Ideen für weitere Projekte zu entwickeln. Städte geben unserer Heimat ein Gesicht.“

Der Tag der Städtebauförderung findet in diesem Jahr zum ersten Mal statt. Ziel ist es, kommunale Projekte der Städtebauförderung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag und Deutschem Städte- und Gemeindebund. Die Teilnahme ist freiwillig und wird von den Kommunen eigenverantwortlich gestaltet. Im Freistaat Sachsen beteiligen sich viele Städte und Gemeinden. In Frankenberg beispielsweise werden Projekte der Stadtsanierung an verschiedenen Orten in der Stadt präsentiert. In Penig gibt es geführte Stadtrundgänge sowie eine Besichtigung der Baustelle „Altes Schloss“. Leipzig bietet für Interessierte eine „Stadterneuerung on tour“ zu Fuß oder per Fahrrad hinter sonst verschlossene Türen an.

Informationen zum Tag der Städtebauförderung sowie zu teilnehmenden sächsischen Gemeinden gibt es unter: http://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de

Sachsens Städte und Gemeinden erhalten von 2014 bis 2018 mehr als 143 Millionen Euro aus den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung. Im Vergleich zum Förderjahr 2013 stehen dem Freistaat Sachsen rund 31 Millionen Euro mehr Mittel für städtebauliche Investitionen zur Verfügung.
Seit 1991 haben Sachsens Städte und Gemeinden über 4,8 Milliarden Euro vom Bund und Freistaat aus den Städtebauprogrammen erhalten. Davon wurden bislang rund 4,4 Milliarden Euro ausgezahlt.

Städte und Gemeinde im Freistaat Sachsen können Finanzhilfen aus den fünf verschiedenen Bund-Länder-Programmen „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ und „Stadtumbau Ost“ erhalten.

Die Bund-Länder-Programme:

Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“
Ziel dieses Förderprogramms ist die Sicherung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkernen, die Identität und Charakter der Städte prägen. Dafür stehen über 45 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung.
Einige Gemeinden, die bereits Fördergelder erhalten haben, werden mit neuen Fördergebieten in das Programm aufgenommen. Beispiele für Förderprojekte aus diesem Programm sind die Sanierung des Kornhauses Freiberg im Fördergebiet „Freiberger Altstadt“ und die Sanierung des Kornhauses Zwickau im Fördergebiet „Historischer Stadtkern“.

Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Das Förderprogramm bietet Städten und Gemeinden die Chance, ihre Stadt- und Ortsteilzentren nachhaltig zu stärken. Es geht darum, Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu erhalten und weiter zu entwickeln. In diesem Programm stehen dafür fast 14 Millionen Euro bereit. 21 Gemeinden erhalten Aufstockungen für bereits laufende Projekte. 12 Städte und Gemeinden werden neu in das Programm aufgenommen. Mit Mitteln dieses Programms wird beispielsweise die Umgestaltung und Reaktivierung des Brühl-Boulevards in Chemnitz gefördert.

Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“
Das Förderprogramm bietet sächsischen Städten Unterstützung, die städtebaulich, wirtschaftlich und sozial benachteiligte Stadtteile durch städtebauliche Investitionen aufwerten möchten. Über 13 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Zusätzlich bekommen 20 Städte Aufstockungen für bereits bestehende Fördergebiete.
Neu ins Programm aufgenommen werden die zwei Gesamtmaßnahmen „Nördliche Johannstadt“ in Dresden und „Ostvorstadt“ in Wurzen.

Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte- und Gemeinden“
Mithilfe dieses Förderprogramms sollen kleinere Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Gebieten Zuwendungen für städtebauliche Gesamtmaßnahmen erhalten.
Über 8 Millionen Euro Bund-Länder-Finanzhilfen stehen im Programmjahr zur Verfügung. Die drei Kommunen Kirchberg, Königsbrück und Wittichenau sollen neu ins Landesprogramm Sachsen 2014 aufgenommen werden. Aufstockungen als Fortsetzung erhalten die Städte Bernsdorf, Dippoldiswalde, Frohburg, Königstein, Lossatal, Niesky, Pockau und Zschorlau.

Bund-Länder-Programm „Stadtumbau Ost“
Das Programm zielt auf die Aufwertung von Innenstädten und Stadtquartieren. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung und die Sanierung von städtebaulich wertvollen Gebäuden. 21 Gesamtmaßnahmen werden neu ins Programm aufgenommen. Ein Beispiel für ein Projekt aus diesem Programm ist die Sanierung des Schlosses Hoheneck in Stollberg.

Hintergrundinformationen:

Die Städtebauförderung wird jährlich zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen. Sie ist die Grundlage für die Bereitstellung von Bund-Länder-Finanzhilfen für die Städtebauförderung. Der Freistaat Sachsen fügt jedem vom Bund bereitgestellten Euro einen Euro aus Mitteln des Freistaates hinzu.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
E-Mail: presse@smi.sachsen.de
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