Klassenbildung für das Schuljahr 2015/16: Ergebnisse der Anhörung liegen vor

01.06.2015, 11:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eltern erhalten heute Bescheid, an welcher Schule ihre Kinder lernen werden

Das Kultusministerium hat die Schulträger über das Ergebnis der Anhörung zur Klassenbildung informiert. Von den abgeschlossenen sieben Anhörungsverfahren können drei Grundschulen aufgrund zu geringer Schülerzahlen keine neuen Eingangsklassen im Schuljahr 2015/2016 bilden. Es sind die Grundschulen in Wechselburg, Taura und Wiedemar. Mit einer gemeinsamen Entscheidung des Schulträgers und der Schulkonferenz für das Konzept des jahrgangsübergreifenden Unterrichts hätten die Grundschule Wechselburg und die Johann-Esche-Grundschule Taura einen Mitwirkungsentzug für die Eingangsklasse verhindern können. Die Grundschule Hermsdorf der Gemeinde Hermsdorf/Erzgeb. und die Grundschule „Friedrich Schiller“ der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, OT Clausnitz haben sich für diesen Weg entschieden und werden nach der Zustimmung durch das Kultusministerium ab dem Schuljahr 2016/17 die Klassenstufen 1 und 2 zusammen unterrichten. Damit sichern sie ihren Schulstandort und schaffen kurze Wege für kleine Füße.

Um die Leistungsfähigkeit des bestehenden Schulsystems sichern zu können, müssen die im Schulgesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten und umgesetzt werden. Das gibt Eltern, Schülern und Lehrern Planungssicherheit und garantiert zugleich die Qualität von Schule.

Seit Mitte März liegen bei den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur die vorläufigen Anmeldezahlen der zukünftigen Erst- und Fünftklässler für die einzelnen Schularten vor. Mit Hochdruck wird seitdem an der Klassenbildung für alle allgemeinbildenden öffentlichen Schulen gearbeitet. Heute, am 1. Juni erhalten Eltern die Information, an welcher Schule ihre Kinder im neuen Schuljahr lernen werden. Für die oben genannten Grundschulen, bei denen die Verfahren zum Entzug der Mitwirkung noch nicht abgeschlossen sind bzw. die Zustimmung des Kultusministeriums zur Einführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts noch aussteht, können diese Informationen noch nicht oder nur mit Vorbehalt versendet werden. Ebenso nicht für die Grundschule Hauptmannsgrün in Heinsdorfergrund. Für diese Grundschule läuft das Anhörungsverfahren noch.

Darüber hinaus wird in Vorbereitung des neuen Schuljahres für zwei weitere berufsbildende öffentliche Schulen in Freiberg das Anhörungsverfahren eingeleitet:
• Fachoberschulen Berufliches Schulzentrum für Ernährung, Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft mit Schulteil Berufsbildende Förderschule,
• Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft "Julius Weisbach".

Hintergrundinformationen:

Voraussetzungen zur Klassenbildung (§ 4a Schulgesetz für den Freistaat Sachsen – SchulG):
Grundschulen sollen mindestens einzügig sein und in der Eingangsklasse mindestens 15 Schüler haben. Insgesamt gibt es in Sachsen 746 öffentliche Grundschulen.

Oberschulen sollen insbesondere zur Sicherstellung der beiden Bildungsgänge, die zum Hauptschul- und zum Realschulabschluss führen (für die Klassen oder Gruppen gebildet werden müssen), mindestens zweizügig sein. Hier muss außerdem die Mindestschülerzahl von 20 Kindern pro Klasse eingehalten werden (= 40 Schüler in der Eingangsstufe 5). Für den ländlichen Raum existiert ein Moratorium, so dass auch einzügige Oberschulen mit mindestens 20 Schüleranmeldungen eine Klasse bilden dürfen. In Sachsen gibt es 282 öffentliche Oberschulen.

Gymnasien sollen wegen der Profilbildung und der Kursbildung in der Oberstufe mindestens dreizügig sein und die Mindestschülerzahl 20 einhalten (= 60 Schüler in der Eingangsstufe 5). 126 öffentliche Gymnasien gibt es in Sachsen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen gemäß § 4a Absatz 4 SchulG von diesen Vorgaben zulässig: 1. aus landes- und regionalplanerischen Gründen, 2. bei überregionaler Bedeutung der Schule, 3. aus besonderen pädagogischen Gründen, 4. zum Schutz und zur Wahrung der Rechte des sorbischen Volkes, 5. aus baulichen Besonderheiten des Schulgebäudes oder 6. bei unzumutbaren Schulwegbedingungen oder Schulwegentfernungen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de

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