Prognose der diesjährigen Asylbewerberzahlen für Sachsen deutlich nach oben korrigiert
28.08.2015, 12:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion informiert Landräte und Oberbürgermeister über die Asylbewerberzahlen bis zum Jahresende 2015
Im Rahmen einer Information über die voraussichtliche Entwicklung der Zugänge von Asylbegehrenden hat das dafür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Prognose für das Jahr 2015 deutlich nach oben korrigiert. Danach geht das BAMF von einer Steigerung der Asylantragszahlen auf 800.000 im laufenden Jahr aus. Noch im Mai des laufenden Jahres hatte das Bundesamt etwa 450.000 Asylanträge für das Gesamtjahr vorhergesagt.
2014 waren vom BAMF für Deutschland insgesamt etwas mehr als 202.000 Asylanträge registriert worden. Nun kommt es 2015 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich zu einer Vervierfachung der Asylantragstellungen in Deutschland.
Gemäß der feststehenden Länderquote erhöht sich damit auch die Zahl der vom Freistaat Sachsen im Jahr 2015 aufzunehmenden Asylbegehrenden auf insgesamt rund 40.800.
Die Landesdirektion Sachsen informiert die Landräte sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte fortlaufend und bezogen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich konkret über die Prognosen des Bundesamtes. Die Verantwortlichen werden damit in die Lage versetzt, die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, um die ihnen obliegende Unterbringungsverpflichtung gegenüber den zu erwartenden Asylbewerbern erfüllen zu können.
Auf Grund der deutlich angehobenen Prognose des BAMF innerhalb des laufenden Jahres erhöht sich auch die Zahl der bis zum Jahresende von den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen aufzunehmenden Asylbewerber in erheblichem Umfang.
Den Landkreisen und kreisfreien Städten mitgeteilte voraussichtliche Zugänge an Asylbewerbern für eine Unterbringung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Landesdirektion Sachsen kündigt gleichzeitig an, dass künftig eine Verteilung von Asylbewerbern aus der Erstaufnahme an die unteren Unterbringungsbehörden durchgehend von Montag bis Freitag erfolgen wird. Bisher wurden Asylbewerber auf Wunsch der Landkreise und kreisfreien Städte nur vereinzelt an Montagen oder Freitagen zur Unterbringung zugewiesen.