Praxis zur ambulanten ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern wird eingerichtet
31.08.2015, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
In Dresden wird eine Praxis zur ambulanten ärztlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern eingerichtet. Der Praxisbetrieb startet am 14. September. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde zwischen dem Freistaat Sachsen/Landesdirektion Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Landeshauptstadt Dresden unterzeichnet.
Die Praxis wird sich in den Räumen der Kassenärztlichen Bereitschaftspraxis Dresden, Fiedlerstraße 25, im Haus 28 auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden und von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen betrieben. Der Praxisbetrieb erfolgt, außer an Feier- und Brückentagen, Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Die Einrichtung der Praxis erfolgt aufgrund der besonderen Situation der medizinischen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung am Standort Dresden, einschließlich deren Außenstellen und in der Stadt Dresden.
»Diese Praxis könnte beispielgebend für andere Standorte sein. Sie entlastet andere Praxen in der Umgebung und dient dem Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten. Zudem hilft sie, die Verfahrensabläufe zur gesellschaftlichen Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand der übrigen, an der Versorgung von Asylbewerbern beteiligten nichtärztlichen Stellen, zu senken«, erklärt die sächsische Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hatte gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der Landeshauptstadt Dresden und dem Staatsministerium des Innern eine Verwaltungsvereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb einer Praxis zur ambulanten ärztlichen Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern geeint. Für den Freistaat Sachsen wird die Vereinbarung durch die Landesdirektion Sachsen unterzeichnet.