Sachsen gibt neue Ankunftsnachweise an Flüchtlinge aus
25.05.2016, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ulbig: „Schnellere Verfahren und sicherere Identitätsfeststellung“
Asylsuchende in Sachsen erhalten künftig einen persönlichen Ankunftsnachweis. Das bundeseinheitliche Dokument bescheinigt dem Betroffenen die Registrierung bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde. Zudem werden seine Personendaten in einem zentralen System gespeichert und können unter anderem von der Polizei, den Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. Mit dem Ankunftsnachweis haben Asylsuchende Zugang zu staatlichen Leistungen, wie Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung. Er gilt längstens sechs Monate.
Innenminister Markus Ulbig: „Durch den neuen Ankunftsnachweis wird sich insbesondere der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden verbessern. Das führt im Ergebnis zu schnelleren Verfahren und einer sichereren Identitätsfeststellung.“
Ankunftsnachweise werden im Freistaat von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) der Landesdirektion Sachsen ausgestellt.
Die technische Ausstattung für die insgesamt 30 sächsischen IT-Arbeitsplätze (Computer, Fingerabdruckscanner, Fototechnik und Dokumentenprüfer) stammt von der Bundesdruckerei.
An den folgenden drei Standorten erfolgt die Ausstellung der Nachweise:
Dresden: Bremer Straße
Leipzig: Delitzscher Straße
Chemnitz: Adalbert-Stifter-Weg
Weitere Informationen zum Ankunftsnachweis beim BAMF:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20151209-PK-vorstellung-ankunftsnachweis.html