27 Millionen Euro für Spracherwerb und Integration
05.07.2016, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping: „Integration gestalten“
Auf seiner heutigen Sitzung hat das sächsische Kabinett die Novellierung der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Weite Teile sind identisch zu der im Juli 2015 verabschiedeten Richtlinie, mit der erstmals Integrationsarbeit in Sachsen in nennenswerter Größe gefördert wurde. Die „Integrativen Maßnahmen“ wurden um ein Landessprachprogramm ergänzt. Damit wird der Koalitionsvertrag umgesetzt. Hinzugekommen sind ebenfalls die Förderung von „Kommunalen Integrationskoordinatoren“ und die Unterstützung des Aufbaus und der Arbeit von Servicestellen für regionale Sprach- und Integrationsmittlerdienste.
„Wir sind mit dieser Richtlinie einen gewaltigen Schritt weiter, um Integration in Sachsen gestalten zu können. Besonders froh bin ich, dass wir jetzt den Lückenschluss bei den Deutschkursen schaffen. Spracherwerb ist die erste Voraussetzung dafür, wirklich ankommen zu können“, erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping. „Zudem sind fehlende Deutschkenntnisse auch bei qualifizierten Asylsuchenden vielfach das entscheidende Hindernis bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Hier setzen wir an“, so Ministerin Köpping weiter.
Die Richtlinie folgt dem Grundverständnis, dass Integration ein gesamtgesellschaftlicher, gemeinsamer Prozess ist, in dem sowohl Personen mit Migrationshintergrund als auch die Mehrheitsgesellschaft gefordert sind.
Die Richtlinie gliedert sich in drei Teile: 1) Projekte von Vereinen; 2) Maßnahmen auf kommunaler Ebene und 3) Spracherwerb.
Teil 1: Vereine
Im ersten Teil liegt der Fokus auf Projekten, die den Dialog und das Zusammenleben zwischen Zugewanderten und einheimischer Bevölkerung aufbauen beziehungsweise stärken. Projektträger sind zum Beispiel gemeinnützige Träger, Vereine und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften oder Träger der freien Wohlfahrtspflege. Für Teil 1 stehen 6,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Teil 2: Landkreise und Kreisfreie Städte
Mit dem zweiten Teil der Richtlinie werden die Landkreise und Kreisfreien Städte in ihrer vielfältigen Integrationsarbeit, zum Beispiel durch die Unterstützung ehrenamtlicher Sprachkurse, bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten oder mit einer zusätzlichen Koordinationsstelle Integration unterstützt. Sie erhalten für ihre Integrationsarbeit in 2016 11,5 Mio. Euro vom Freistaat.
Neu hinzugekommen sind zwei Fördermaßnahmen
„Kommunale Integrationskoordinatoren“: Zur Unterstützung der kreisangehörigen Ge-meinden können bei den Landkreisen „Kommunale Integrationskoordinatoren“ finanziert werden. Deren Aufgabe soll es sein, die Gemeinden bei der Integration vor Ort zu beraten, z.B. als Anlaufstelle für alltägliche Anliegen oder die Sammlung und Bündelung von Integrationsangeboten. Gefördert werden können zehn Stellen pro Landkreis. Insgesamt stehen 100 Stellen für die zehn Landkreise bereit.
Sprach- und Integrationsmittlerdienste: Da insbesondere im ländlichen Raum kaum geeignete Sprachmittler oder Dolmetscher vorhanden sind, werden die Landkreise und Kreisfreien Städte beim Aufbau von Servicestellen für Sprach- und Integrationsmittler bzw. Gemeindedolmetscherdienste unter¬stützt.
Damit bietet sich eine Chance für Menschen mit Migrationshintergrund, als Sprach- und Integrationsmittler arbeiten zu können.
Teil 3: Landessprachprogramm
Die Sprachkurse „Deutsch sofort“, „Deutsch qualifiziert“ und bei Bedarf „Alphabetisierungskurse“ richten sich an Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, die (noch) keinen Zugang zu den Integrationskursen des Bundes haben. Das können Asylsuchende in laufenden Asylverfahren und Geduldete sein, die bereits länger in Sachsen leben.
Die Deutschkurse werden landesweit bei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannten Integrationskursträgern angeboten. Für das Landessprachpro-gramm stehen 9 Mio. Euro zur Verfügung.
„Mit unserer Unterstützung der Integrationsarbeit schaffen wir Chancen für Men-schen mit Migrationshintergrund und für die sächsische Mehrheitsgesellschaft“, so Ministerin Köpping.
Die Richtlinie wurde von anfänglich 4,5 Millionen Euro in 2016 auf 27 Millionen Euro erhöht. Der Förderanteil des Freistaates liegt in den Teilen 1 und 2 bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Sprachkurse können im fortlaufenden Antragsver-fahren abgerechnet werden.
Mit ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 4. August 2016 tritt die geänderte Richtlinie in Kraft.