Verfahrenserledigungen bei Staatsanwaltschaften und Gerichten nach Schaffung von Richterstellen stark angestiegen

05.08.2016, 13:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Justizminister Gemkow informiert über die Justizstatistik 2015

Justizminister Sebastian Gemkow hat heute Bilanz über die Arbeit an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie im sächsischen Justizvollzug für das Jahr 2015 gezogen.

Staatsminister Sebastian Gemkow: „Es war richtig früh zu handeln und bereits letztes Jahr neue Stellen für Staatsanwälte und Verwaltungsrichter zu schaffen. So konnte die Justiz im Jahr 2015 insbesondere im Bereich der Strafverfolgung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit mehr Verfahren erledigen als bei ihr eingegangen sind.“

Geschäftsanfall bei den Staatsanwaltschaften und in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Anzahl der Verfahrenseingänge bei den Staatsanwaltschaften ist weiterhin angestiegen. Belief sich diese im Jahr 2013 auf 218.540 Verfahren und im Jahr 2014 noch auf 230.303 Verfahren, waren es 2015 hingegen 234.406. Dennoch lag die Zahl der Erledigungen mit 234.830 Verfahren im Jahr 2015 darüber.

Ähnlich verhält es sich mit den Verfahrenszahlen an den sächsischen Verwaltungsgerichten. Die Anzahl der Neueingänge war auch im letzten Jahr hoch. Insbesondere wurden im Jahr 2015 insgesamt 2.786 Asylklagen anhängig, dies ist ein Anstieg um mehr als 1000 Verfahren im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl der Eilverfahren vor den Asylkammern stieg von 1.204 Verfahren im Jahr 2014 auf 2.199 Verfahren im Jahr 2015 an. Dennoch konnte die Verfahrensdauer etwa bei den Eilverfahren auf durchschnittlich unter 6 Wochen gesenkt werden. Letzteres ist insbesondere der Schaffung von zusätzlichen Richterstellen an den Verwaltungsgerichten zu verdanken.

Strafverfolgungsstatistik 2015

Im Jahr 2015 wurden 42.343 Personen wegen einer Straftat von einem sächsischen Gericht verurteilt. Damit lag die Verurteilungsquote im vergangenen Jahr in Sachsen bei 81,0 % und somit etwa gleich hoch wie im Vorjahr.
Der Anteil ausländischer Staatsbürger, die verurteilt wurden, lag mit einer Anzahl von 7.109 Personen bei 16,8 % und ist damit im Vergleich zum Jahr 2014 mit 13,9% leicht angestiegen.

Einen Großteil der Straftaten machen Vermögens- und Eigentumsdelikte aus: 51,3 % der Verurteilten standen deswegen vor Gericht. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang von 4,2 % zu verzeichnen (22.648 zu 21.704). Mit 2.058 Verurteilten befand sich darunter eine große Anzahl von Jugendlichen und Heranwachsenden. Unter dieser Rubrik werden Diebstahl und Unterschlagung (8.930 Verurteilte), Raub und Erpressung (510 Verurteilte) und andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, wie Betrug, Untreue oder Sachbeschädigung mit insgesamt 12.264 Verurteilten erfasst. Die sogenannte Beschaffungskriminalität ist diesen Delikten zuzuordnen.

12% der Verurteilten wurden wegen Straftaten gegen die Person ohne Straßenverkehr belangt. Im Vorjahr lag der Wert noch bei 13,8 %. Der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden an den Verurteilten dieser Deliktsgruppe beläuft sich auf 11,8 % (600 Personen) und bewegt sich damit etwas unter dem Niveau des Vorjahres (12,9 %); von diesen 600 Personen wurden 484 nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Den größten Teil der wegen Straftaten gegen die Person verurteilten Personen machten Verurteilte aus, die wegen Körperverletzungen verurteilt wurden (4.214), darunter 12,7% Heranwachsende und Jugendliche (etwa gleich hoher Anteil wie im Vorjahr). In diese Deliktgruppe zählen auch: Mord (3 Verurteilte), Totschlag (14 Verurteilte) und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (351 Verurteilte).

Auf die Deliktgruppe der Straftaten gegen andere Bundes- oder Landesgesetze entfallen 13,5% der Verurteilten (5.731). Hierunter zählen zum Beispiel Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (2.953 Verurteilte), Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz (500 Verurteilte) oder die Abgabenordnung (490 Verurteilte).

1.138 Personen wurden wegen einer Straftat gegen den Staat, die öffentliche Ordnung und im Amt verurteilt. Diese Deliktgruppe hat daher einen Anteil von 2,7% der Gesamtzahl aller Verurteilungen. In dieser Gruppe finden sich Delikte wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Geld- und Wertzeichenfälschung oder Falschaussage.

Gemeingefährliche einschließlich Umweltstraftaten machen mit 0,4% nur einen geringen Anteil der Verurteilungen aus (entspricht einer Anzahl von 171 Personen).

Anders ist dies bei Straftaten im Straßenverkehr. 19,3 % der Verurteilten standen wegen einer Straftat im Straßenverkehr vor Gericht.

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 40.195 Personen (38.881 Erwachsene und 1.314 Heranwachsende) nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Dabei erhielt der überwiegende Teil von 85,3 % (34.258) Geldstrafen. 14,8 % (5.937) wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, von denen 68,2 % (4.049) zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Demgegenüber wurde bei 2.148 Personen (1.080 Heranwachsende und 1.068 Jugendliche) nach Jugendstrafrecht entschieden, wobei 79,8 % (1.714) Maßnahmen des Jugendstrafrechts auferlegt bekamen (z.B. Arbeitsstunden, Jugendarrest, Weisungen). 434 Personen und somit 20,2 % erhielten eine Jugendstrafe, von denen 61,8 % (268) zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Weitere Angaben zu konkreten Merkmalen sowie einzelnen Delikten im Vergleich zu den Vorjahren finden sich in der Publikation des Statistischen Landesamtes unter: http://www.statistik.sachsen.de/html/476.htm.

Justizvollzug im Freistaat Sachsen

Zum 1. Januar 2016 standen in den neun sächsischen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt 3.814 Haftplätze, davon 264 im offenen Vollzug, zur Verfügung.
Zum 1. August 2016 befanden sich dort 3.427 Personen in Haft, davon waren 2.638 Strafgefangene, 551 Untersuchungshaftgefangene, 137 Jugendstrafgefangene, 72 Gefangene in sonstiger Freiheitsentziehung und 28 Sicherungsverwahrte.
Zu Stichtag 1. Juni 2016 lag die Beschäftigungsquote bei 58,1 %. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich unter den Gefangenen auch Untersuchungsgefangene befinden, deren Verweildauer naturgemäß unbekannt ist sowie Rentner und aus medizinischen Gründen arbeitsunfähige Personen.

Personal im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz

An den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften waren zum Stichtag 1. Januar 2016 insgesamt 7.894 Bedienstete tätig. Davon waren 1.003 Richter und 346 Staatsanwälte. Im Bereich des gehobenen Dienstes waren 1.132 Bedienstete (insbesondere Rechtspfleger) sowie 201 Sozialarbeiter tätig. Die Anzahl der Mitarbeiter der Geschäftsstellen, Schreibkräfte und sonstigen Bediensteten im mittleren Dienst belief sich zum Stichtag auf 3.911. Die Anzahl der Wachtmeister und sonstigen Bediensteten des einfachen Dienstes betrug 436. Hinzu kommen 210 Gerichtsvollzieher und 500 Rechtsreferendare.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de

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