Gutachten zum Versorgungs- und Arztbedarf in Sachsen im Jahr 2030
10.08.2016, 15:42 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Fragen nach dem ambulanten Versorgungsbedarf in bestimmten Regionen des Freistaates oder bei ausgewählten Arztgruppen in den zukünftigen Jahren bis hin zum Jahr 2030 sind für die Sozialministerin bereits heute gegenwärtig.
Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) ein Gutachten zur Entwicklung des Versorgungs- und Arztbedarfs in Sachsen bis zum Jahr 2030 erstellt. Dieses Gutachten hat Staatsministerin Klepsch heute mit dem Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Herrn Dr. Heckemann und dem Geschäftsführer des Zi, Herrn Dr. Graf von Stillfried der Öffentlichkeit vorgestellt.
Im Rahmen des Gutachtens erfolgt eine Beschreibung der derzeitigen ambulanten medizinischen Versorgungssituation in allen 47 Mittelbereichen Sachsens für die hausärztliche Versorgung und die einzelnen Facharztrichtungen. Auf Basis der ausgewerteten Echtdaten der ambulanten medizinischen Versorgung sowie den aktuellen Daten aus der
6. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung hat der Gutachter die zukünftige Entwicklung des ambulanten Versorgungs- und Ärztebedarfs bis in das Jahr 2030 projiziert und dargestellt.
»Auf die Folgen des demografischen Wandels und die daraus resultierende Entwicklung des Ärzte- und Versorgungsbedarfes gibt es nicht die eine Lösung für alles. Wir brauchen vielfältige und regional unterschiedlich wirkende Antworten«, erklärte Staatsministerin Barbara Klepsch.
»Ich bin überzeugt: In einem konstruktiven Miteinander von Staatsregierung, Kommunen und Selbstverwaltung werden wir die notwendigen Versorgungsstrukturen zukunftsfähig gestalten können.«
In einem ersten gesundheitspolitischen Spitzengespräch wurde das Gutachten heute mit beteiligten Körperschaften und Institutionen besprochen. Dies sind vor allem die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, welche den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung hat sowie die Gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft.
In einem nächsten Schritt werden nun gemeinsam mit den betreffenden Körperschaften, den zuständigen Gremien und Institutionen Handlungserfordernisse herausgearbeitet und Ansatzpunkte für weitere Aktivitäten ausgelotet.
»Wir stehen damit vor der Aufgabe, gemeinsam Maßnahmen zu verabreden, die geeignet sind, nicht nur den notwendigen ärztlichen Nachwuchs für eine Niederlassung oder Anstellung, vor allem in den ländlichen Regionen zu begeistern, sondern auch eine gute ambulante medizinische Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen«, so die Ministerin.
Dafür werden Expertengruppen jetzt mehrere Regionen identifizieren, die von der Veränderung stark betroffen sind und einen besonderen Entwicklungsbedarf in der ambulanten medizinischen Versorgung haben. Für diese Modellregionen werden gemeinsam mit allen Partnern in den nächsten Monaten weitere Handlungs- und Maßnahmenkonzepte entwickelt.