Inklusionsassistenten im Einsatz für gemeinsames Lernen mit und ohne Behinderung

28.09.2016, 13:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

174 Inklusionsassistenten unterstützen seit August an ausgewählten Schulen in ganz Sachsen das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung. „Unser Ziel ist es, Schülern mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf einen erfolgreichen Schulbesuch und Berufseinstieg zu ermöglichen“, so Kultusministerin Brunhild Kurth. Die Ministerin betonte zugleich: „Wir lassen die Lehrer mit der Inklusionsaufgabe nicht allein.“ Die Assistenten sind in allen Schularten eingesetzt und helfen den Lehrern unter anderem bei der zusätzlichen Förderung der Schüler, der sozialen Entwicklung im Klassenverband, der Elternarbeit und bei der Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben. Sie arbeiten an den einzelnen Förderplänen mit, protokollieren die Entwicklungsfortschritte und tauschen sich fachlich mit dem Lehrer aus. Außerdem geht es darum, frühzeitig möglichem sonderpädagogischen Förderbedarf entgegenzuwirken. Hierfür kommen Inklusionsassistenten auch bei den Ganztagesangeboten unterstützend zum Einsatz.

Die Ministerin ergänzte: „Die Inklusionsassistenten bauen Bedenken gegenüber dem gemeinsamen Lernen ab. Sie sorgen dafür, dass alle Schüler optimal gefördert werden und darüber hinaus wichtige soziale Kompetenzen wie Toleranz und Hilfsbereitschaft lernen. So wachsen die Kinder zu einer Generation heran, für die es selbstverständlich ist, dass Kinder mit und ohne Behinderung zusammen lernen“. Für das Projekt stehen über fünf Jahre rund 51 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Über die gesamte Laufzeit des Inklusionsprojektes erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung durch Prof. Dr. Udo Rudolph und sein Team der TU Chemnitz (Professur für Allgemeine und Biopsychologie).

Voraussetzung für die Arbeit als Inklusionsassistent ist eine Berufsqualifikation auf Fachschulniveau, die im pädagogischen oder sozialen Bereich erworben wurde. Um für die Herausforderungen im Klassenzimmer gewappnet zu sein, erhalten die Inklusionsassistenten zusätzlich zu ihrer beruflichen Qualifikation zwei begleitende Weiterbildungsseminare im Umfang von je zwei Tagen (im Oktober und November 2016). Pro Schule ist immer ein Assistent eingesetzt.

Im Schuljahr 2015/16 wurden in Sachsen 8.705 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen (Regelschulen) unterrichtet. Dies entspricht einem Integrationsanteil von 31,7 Prozent. Vor zehn Jahren lag dieser Anteil noch bei 9,6 Prozent (Schuljahr 2005/06). Auch in Zukunft wird die inklusive Beschulung weiter steigen. Die Weichen dafür sind in der Schulgesetznovelle gelegt, die derzeit im Sächsischen Landtag beraten wird. Die Förderschulen bleiben dabei erhalten. „Wir wählen einen behutsamen Weg der Inklusion, denn für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Deswegen gilt in Sachsen, so viel Inklusion wie möglich und so viel Förderschulen wie nötig. Das ist echte Chancengerechtigkeit und Vielfalt“, erklärte Kurth.

Die 174 Inklusionsassistenten sind verteilt auf 140 öffentliche und 34 freie Schulen:
67 Grundschulen
62 Oberschulen
12 Förderschulen
18 Gymnasien
13 Berufsbildenden Schulen
2 Schulartübergreifend (Schulen in freier Trägerschaft)


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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