Staatsregierung verabschiedet Paket zur Lehrerversorgung in Sachsen

26.10.2016, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

213 Millionen Euro für Lehrergewinnung und Qualifizierung von Seiteneinsteigern

Die Staatsregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung verabschiedet. Ziel ist es, den Lehrerbedarf an Sachsens Schulen besser abzusichern und die Attraktivität des Lehrerberufs zu erhöhen. Dabei werden unter anderem höhere Einstiegsgehälter an der Oberschule und finanzielle Anreize für Lehrer in Mangelregionen und Mangelfächern eingeführt. Um ältere Lehrer länger im Schuldienst zu halten, gibt es zudem die Möglichkeit, mehr Geld zu verdienen und weniger Stunden zu unterrichten. Das Maßnahmenpaket sieht auch die Qualifizierung von Seiteneinsteigern und deren bessere Bezahlung vor. Die beschlossenen Änderungen treten ab 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kosten für das Maßnahmenpaket belaufen sich für die nächsten beiden Jahre 2017 und 2018 auf rund 213 Millionen Euro.

Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Ich freue mich, dass wir mit unserer Politik einen der wichtigsten Berufe unserer Gesellschaft in Sachsen deutlich attraktiver machen. Das Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung sichert den hohen Standard des sächsischen Bildungssystems. Wir würdigen die Leistungen der Lehrerrinnen und Lehrer und sichern auch zukünftig ab, dass unsere Kinder bestens in unseren Schulen ausgebildet werden.“

Martin Dulig, stellvertretender Ministerpräsident: „Wir haben unter Beweis gestellt, dass wir wichtige Zukunftsfragen lösen. Mit dem Maßnahmenpaket zur Lehrerversorgung stellen wir die Weichen für eine gesicherte Ausbildung unserer Kinder. Künftig bezahlen wir unsere Lehrer besser. Wir bilden Seiteneinsteiger richtig aus – das von Anfang an. Statt Lehrer zu Mehrarbeit zu verpflichten, geben wir Ihnen Anreize, dies freiwillig zu tun.

„Im bundesweiten Wettbewerb um Lehrer sattelt Sachsen jetzt auf“, so Kultusministerin Brunhild Kurth zum Regierungsbeschluss. Sie ergänzte: „Mit den Maßnahmen verfolgen wir gleich mehrere Ziele. Wir wollen mehr Lehrer für die Einstellung in den sächsischen Schuldienst gewinnen und binden. Gleichzeitig wollen wir die Leistungen der in Sachsen seit Jahren tätigen Lehrerinnen und Lehrer finanziell anerkennen und sie entlasten.“

Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange zum Lehrerpaket:

"Ich bin mit dem Ergebnis zufrieden. Mit dem finanziell untersetzten Seiteneinsteigerprogramm können die Hochschulen in den nächsten fünf Jahren ihrer Verantwortung für eine solide wissenschaftliche Qualifikation der sogenannten Seiteneinsteiger ohne pädagogische Ausbildung gerecht werden. Wir fordern von den Hochschulen zudem bereits seit längerem Maßnahmen zur Erhöhung des Studienerfolges, damit möglichst keine Lehramtsstudierenden ihr Studium ohne Abschluss beenden. Es gibt bereits spezielle auf das Lehramt abgestimmte Programme, die erste Früchte tragen. Wir haben zudem die Erhöhung der Immatrikulationszahlen beim Lehramt vorgezogen und schon mit dem gerade begonnenen Wintersemester auf etwa 2000 erhöht. Die beschlossene Verbesserung der Verdienstmöglichkeiten wird dafür sorgen, dass nicht mehr so viele Lehramtsabsolventen in anderen Bundesländern einen Berufseinstieg suchen sondern an Sachsens Schulen beschäftigt werden können."

Die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:

I. Gewinnen und Binden von Lehrkräften

Hochschulzulassung
Die Hochschulzulassungsverordnung soll fortentwickelt werden. Ziel ist es, den Zugang zum Lehramtsstudium insbesondere für Abiturienten aus Sachsen zu verbessern. Damit soll zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr Pädagogik bei der Zulassungsentscheidung stärker berücksichtigt werden.

Höhere Bezahlung der Lehramtsanwärter/Studienreferendare
Ab 1. Januar 2017 sollen Lehramtsanwärter ein Gehaltszuschlag von 390 Euro pro Monat bekommen. Voraussetzung ist, dass sich die Referendare verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes für vier Jahre als Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen tätig zu sein.

Mehr Geld für Lehrer an Oberschulen und Förderschulen
Oberschullehrer sollen ab dem 1. Januar 2017 von Beginn ihrer Tätigkeit an in der Entgeltgruppe 13 TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) eingruppiert werden. Die bisherige vierjährige Wartezeit fällt weg.

Mit der Einkommensverbesserung verbessert sich auch die Bezahlung von Seiteneinsteigern. Gerade für Seiteneinsteiger mit einer Hochschulausbildung in einem Gebiet, aus dem ein Schulfach abgeleitet werden kann, verbessert sich damit die Bezahlung deutlich. Seiteneinsteiger als künftige Lehrkräfte in MINT-Fächern können so leichter gewonnen werden.

Auch den vollausgebildeten Lehrkräften mit Abschluss nach dem Recht der DDR an Oberschulen (Diplomlehrer mit Lehrbefähigung für zwei Fächer) sollen diese Verbesserungen zugutekommen.

Die gleichen Verbesserungen wie bei den Oberschullehrern werden ab 1. Januar 2017 auch für Förderschullehrer geschaffen. Im Ergebnis erhalten künftig alle Lehrer mit Lehrämtern der Sekundarstufe an öffentlichen Schulen in Sachsen die E 13.

Zulagen, um junge Lehrer zu gewinnen
Um im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um junge Lehrer bestehen zu können, kann eine Zulage in Höhe der Differenz von bis zu zwei Stufen des TVL gewährt werden. Auch vollausgebildeten Lehrkräften aus dem Schuldienst eines anderen Bundeslandes können bei einem Wechsel nach Sachsen ab dem 1. Januar 2017 Zulagen in dieser Höhe erhalten.

Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger
Trotz der jetzt beschlossenen Einkommensverbesserungen wird der Freistaat angesichts der realen Bewerbersituation und des Lehrermangels auch in anderen Bundesländern in den nächsten Jahren nicht ohne Seiteneinsteiger auskommen.

Daher sollen Seiteneinsteiger zukünftig besser auf ihre Tätigkeit an der Schule vorbereiten. Zur Qualifizierung dieser künftigen Lehrer wird ein auf mindestens fünf Jahre ausgelegtes Qualifizierungsprogramm aufgelegt.

Künftig werden Seiteneinsteiger eingestellt und durchlaufen zunächst eine dreimonatige Einstiegsfortbildung. In dieser Phase vermitteln erfahrene Lehrkräfte und Mentoren schulart- und fachübergreifende Inhalte sowie Kenntnisse und Fertigkeiten zu wesentlichen Abläufen des Schulalltages und der Unterrichtsgestaltung. Nach Abschluss dieser Ausbildungsphase sollten die neuen Kolleginnen und Kollegen ein erstes solides Rüstzeug für ihre Tätigkeit als Lehrer haben. Die dreimonatige Einstiegsfortbildung endet mit einer Bewährungsfeststellung.

In möglichst unmittelbarem Anschluss werden die Seiteneinsteiger berufsbegleitend an einer Universität weiter qualifiziert. Wobei die Qualifizierungsangebote individuell und aufbauend zum vorhandenen Hochschulabschluss gestaltet werden.

Mehr Lehrerstellen
Das Qualifizierungsprogramm für Seiteneinsteiger macht es notwendig auch die Zahl der Lehrerstellen zu erhöhen. Denn die Einstiegsqualifizierung und die fachliche Begleitung von Seiteneinsteigern an den Schulen erfolgt durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer. Es gibt aber auch einen weiteren Grund für mehr Lehrerstellen. Das Kabinett hat sich darauf verständigt, das Regelstundenmaß von Grundschullehrern wird von 28 Wochenstunden auf 27 zu senken. Dadurch steigt der Lehrerbedarf. Damit dieses nicht zu Lasten der Unterrichtsversorgung geht, werden die Lehrerstellen um insgesamt 722 Stellen für die nächsten beiden Haushaltsjahre erhöht.

Mehr Bewerber- und Serviceorientierung in der Schulverwaltung

Das Staatsministerium für Kultus wird das Einstellungsverfahren für Lehrer transparenter und bewerberorientierter ausgestalten. Dazu werden die konkreten Bedarfe der einzelnen Schulstandorte veröffentlicht. Bewerbungen können nicht nur schulartspezifisch, sondern auch schulstandortbezogen zugelassen werden. Damit werden schulscharfe Bewerbungen und schulscharfe Einstellungen ermöglicht.

II. Anerkennen

Ein-Fach-Diplomlehrer
Diplomlehrer mit einem Fach, die die Ausbildung in einem zweiten Fach nachgeholt haben, wird bei nachgewiesener erfolgreicher fünfjähriger Unterrichtstätigkeit in diesem zweiten Fach eine Lehrbefähigung zuerkannt. Damit sind diese Lehrer einem Diplomlehrer mit zwei Fächern der entsprechenden Schulart gleichgestellt.

Auch für Ein-Fach-Diplomlehrer, die die Ausbildung in dem zweiten Fach nicht nachgeholt haben, aber langjährig ein weiteres Fach unterrichten, wird ein Verfahren zur finanziellen Gleichstellung zeitnah auf den Weg gebracht.

Beförderungsämter für Fachberater
Fachberater an Oberschulen und Förderschulen werden ab 1. Januar 2017 finanziell besser gestellt. Sie werden in die Gehaltsgruppe E 14 eingruppiert und damit in gleicher Weise für ihre anspruchsvolle Tätigkeit bezahlt wie Fachberater an Gymnasien und Berufsschulen.

Eine vergleichbare Regelung wird auch für die Grundschulen geschaffen. Fachberater an Grundschulen erhalten ab dem 1. Januar 2017 eine Vergütung nach E 13.

Binden von älteren Lehrkräften
Das Maßnahmenpaket soll zugleich ältere Lehrkräfte motivieren, nicht vorzeitig in Rente zu gehen. Derzeit gehen neun von zehn Lehrern vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Die Rente mit 63 Jahren hat diesen Trend beschleunigt.

Vor diesem Hintergrund wird in der entscheidenden Phase um das 63. Lebensjahr einen möglichst großer Anreiz gesetzt, um diese Lehrkräfte zum Verbleib im Schuldienst zu bewegen.

Für Beschäftigte, die bis einschließlich 31. Juli 2017 ihr 55. Lebensjahr vollendet haben, wird zusätzlich zur bisher bestehenden Regelung mit der Vollendung des 63. Lebensjahres eine dritte Anrechnungsstunde gewährt. Bei Lehrerinnen und Lehrer, die ab dem 1. August 2017 das 55. Lebensjahr vollenden, ermäßigt sich das Regelstundenmaß zu Beginn des Schulhalbjahres,
– in dem sie das 58. Lebensjahr vollendet haben, um eine Wochenstunde,
– in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, um zwei Wochenstunden,
– in dem sie das 61. Lebensjahr vollendet haben, um drei Wochenstunden.

Außerdem kann Lehrerinnen und Lehrer ab dem 63. Lebensjahr ein höheres Entgelt gewährt werden. Dies entspricht einem Zuschlag von bis zu 780 Euro brutto.

In der Kombination beider Maßnahmen soll es gelingen, die Quote der vorzeitigen Renteneintritte von Lehrern abzusenken.

Stärkere Anerkennung von Mehrarbeit
Lehrer können künftig freiwillig ihren Beschäftigungsumfang über ihr Stundendeputat erhöhen, wenn dies aus dienstlichen Gründen erforderlich ist. Diese Mehrarbeit wird finanziell voll ausgeglichen. Das gilt auch künftig für Vertretungsstunden, die ab der ersten Stunde bezahlt werden.

Zudem sollen für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen die Voraussetzungen zur Einrichtung freiwilliger Arbeitszeitkonten geschaffen werden. Für die Umsetzung wird eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet.

III. Unterstützen

Arbeitserleichterungen für Lehrkräfte
Zur Reduzierung von Belastungen für die Lehrkräfte und Schulleitungen trifft das SMK bis zum Schuljahresende 2016/2017 geeignete Maßnahmen. Die Schulordnungen sowie eingeführte Instrumente zur Dokumentation und Qualitätssicherung werden in ihrer Wirkung kritisch hinterfragt. Aufwand und Nutzen werden neu abgewogen. Maßnahmen werden gemeinsam mit Fachberatern erarbeitet.

Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

Die Schulleitungsämter werden mit Blick auf eine passfähige Ämterstruktur angepasst. Dies erfolgt bei Oberschulen und Förderschulen vor dem Hintergrund der Hebung der Eingangsämter. Außerdem sollen Schulleitungsämter künftig ohne Schülerzahlen in den Besoldungsgruppen ausgebracht werden. Für die Zuordnung sollen künftig auch weitere Kriterien festgelegt werden. Solche Kriterien können insbesondere die Anzahl der an einem Schulstandort inklusiv zu unterrichtenden Schüler sowie der Schüler mit Migrationshintergrund sein.

Das Kultusministerium erprobt ab dem Schuljahr 2017/2018 zwei Jahre den Einsatz von Schulverwaltungsassistenten an den öffentlichen Schulen. Zu diesem Zweck werden pro Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt drei Schulverwaltungsassistenten befristet eingestellt und mit administrativen Aufgaben betraut. Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich des kommunalen Schulträgers werden nicht wahrgenommen. Mit diesem Modellprojekt soll eine Entlastung der Schulleitungen in allen Schularten von administrativen Tätigkeiten im Freistaat Sachsen erprobt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher N.N.
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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