Elektronisch Einspruch beim Finanzamt einlegen

02.12.2016, 15:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im ElsterOnline-Portal besteht bereits seit 2010 die Möglichkeit, elektronisch Einspruch gegen bestimmte Verwaltungsakte (zum Beispiel die Einkommensteuerfestsetzung) bei den sächsischen Finanzämtern einzulegen.

Mit dem Projekt Elster verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen und steuerlichen Sachverhalten durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel bürgerfreundlicher und weniger verwaltungsaufwändig zu gestalten. Weitere Informationen zu Elster erhalten Sie unter www.elster.de.

Seit August 2016 besteht für alle kommerziellen Anbieter von Steuer-, Finanz- oder Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Integration der Elster-Clientsoftware („ERiC“) die Möglichkeit, ebenfalls die elektronische Einspruchsübermittlung anzubieten. Inwiefern das genutzte Produkt bereits die elektronische Einspruchsübermittlung unterstützt, erfahren Sie von Ihrem Softwareanbieter.

Der elektronische Einspruch wird in einem Formular strukturiert erfasst und dann authentifiziert an das Finanzamt übermittelt. Zusätzlich kann man auch die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abgabenordnung beantragen. Die elektronische Übermittlung des Einspruchs erspart Ihnen neben dem Porto die Postlaufzeit und hilft, den Einspruch fristgerecht einzulegen. Mit der sofortigen elektronischen Annahmebestätigung erhalten Sie zudem einen Beleg über den erfolgreichen Eingang des Einspruchs im Finanzamt.


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Kontakt

Landesamt für Steuern und Finanzen

Pressesprecherin Helene Oswald
Telefon: +49 351 827 10100
Telefax: +49 351 827 19999
E-Mail: presse@lsf.smf.sachsen.de

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