Kabinett beschließt die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Lage von DDR-Heimkindern in den Bundesrat

08.12.2016, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Kabinett hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von DDR-Heimkindern in den Bundesrat einzubringen. Damit soll die Stellung von Heimkindern, deren Eltern aufgrund politischer Verfolgung inhaftiert waren, verbessert werden.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Es ist mir ein wichtiges Anliegen, das staatliche Unrecht in der ehemaligen DDR aufzuarbeiten und wiedergutzumachen. Wir können es nicht hinnehmen, dass den Betroffenen derzeit regelmäßig eine Entschädigung versagt bleibt, obwohl ihre Eltern Opfer einer politischen Verfolgung waren, unter der letztendlich auch sie gelitten haben. Durch den Gesetzentwurf kann ihre Situation schnell verbessert werden.“

Die gegenwärtige Rechtslage stellt sehr hohe Anforderungen an eine Rehabilitierung von betroffenen Heimkindern. Sie müssen nachweisen, dass ihre Heimunterbringung politisch den Zweck verfolgte, eine Benachteiligung herbeizuführen. Das gelingt ihnen regelmäßig nicht.

Mit dem Gesetzentwurf soll nun der Nachweis genügen, dass gegen die Eltern freiheitsentziehende Maßnahmen aufgrund von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen vollstreckt wurden und die Kinder oder Jugendlichen gleichzeitig in einem Heim untergebracht waren. Auch Betroffene, deren Anträge bereits abgelehnt wurden, sollen erneut einen Antrag stellen können.

Wenn die Rehabilitierung erfolgreich ist, haben die DDR-Heimkinder einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für die Nachteile, die ihnen durch die Heimunterbringung entstanden sind. Die Betroffenen können dann eine einmalige Kapitalentschädigung beantragen. Für jeden angefangenen Kalendermonat der Heimunterbringung wird ein Betrag in Höhe von 306,78 Euro gewährt. Darüber hinaus können die Betroffenen auf Antrag eine Opferrente erhalten, wenn sie mindestens 180 Tage im Heim untergebracht waren und in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind. Die Opferrente beträgt derzeit monatlich 300 Euro.


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