Staatsministerin Köpping zur Entscheidung des Bundestags, die Rente der Bergleute aus Borna/Espenhain nicht neu zu regeln
19.01.2017, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping fordert Einrichtung eines Härtefallfonds
Der Bundestag hat heute einen Antrag der Linksfraktion zur Regelung der Rentenansprüche ehemaliger Bergleute aus Borna/Espenhain abgelehnt. Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, hatte sich im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Nachwende-Ungerechtigkeiten des Themas angenommen und sich mehrmals mit den Bergleuten getroffen. Zu der Entscheidung im Bundestag sagt sie:
„Der Antrag der Linken ist leider nicht geeignet gewesen, den Betroffenen zu helfen. Er geht völlig am Thema vorbei. Die Linke fordert, dass die Bergleute der DDR-Braunkohleveredlung künftig nach Erreichen des 60.Lebensjahres vorzeitig und abschlagsfrei in Rente gehen können. Aber die betreffenden Bergleute sind im Schnitt bereits 75 Jahre alt und seit Langem in Rente“, erläutert Staatsministerin Köpping.
„Aber ich schließe mich der Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion an, dass es einer politischen Klärung bedarf und unterstütze deshalb die Forderung nach einem Härtefallfond. Die fehlende Regelung zur Betriebsrente der Bergleute ist eine demütigende Nachwende-Ungerechtigkeit, die dringend beseitigt werden muss“, so die Ministerin.
Zum Hintergrund:
Seit ihrer vielbeachteten Rede im vergangenen Oktober zu Nachwende-Ungerechtigkeiten erhält Staatsministerin Köpping aus ganz Deutschland viele Zuschriften. Darunter waren auch die Bergleute aus Borna/Espenhain. Sie luden die Ministerin im Januar zu einer Versammlung mit rund 350 Mitgliedern der Solidargemeinschaft der Bergleute der Braunkohleveredlung Borna/Espenhain ein. Die kämpfen seit ca. 20 Jahren für die Auszahlung ihrer Betriebsrente. Eine vorzeitige Rente mit 60, wie von der Linken gefordert, wollen die Betroffenen seit 2012 nicht mehr erreichen.
Die Beschäftigen der Braunkohleveredlung erhielten zu DDR-Zeiten aufgrund der hochgradig gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen mit toxischen Gasen eine Erschwerniszulage. Diese zahlten die Werksmitarbeiter, die den unter Tage beschäftigten Bergleuten gleichgestellt waren, als eigenen Beitrag in die Rente ein. Die Regelung wurde durch den Einigungsvertrag anerkannt. Bis zum 31.12.1996 zahlte die Bundesrepublik Deutschland rund 2.400 Bergleuten die Betriebsrente aus. Nach diesem Stichtag aber nicht mehr, da eine Fortführung der Regelung im Rentenüberleitungsgesetz nicht festgelegt wurde.
Staatsministerin Köpping gibt weiterhin zu bedenken: „Die Bergleute haben eigene Beiträge gezahlt. Sie haben dafür ihre Erschwerniszulage genutzt, die sie sich nicht auszahlen ließen, sondern in ihre Betriebsrente investierten. Die Betriebsrente ergibt sich also nicht aus einem lediglich zugeschriebenen Privileg für in der DDR besonders geförderte Berufsgruppen. Es wäre dringend notwendig, dies auch seitens der Bundespolitik anzuerkennen. “